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Die Haltung von Bundesgesundheitsminister Gröhe zum Medikationsplan ist klar: Die Apotheker werden zur Assistentenrolle verpflichtet und bekommen kein Honorar für ihre Arbeit. Während Nordrhein-Westfalen hier dezidiert andere Vorstellungen hat, war die Haltung von Bayern bislang unklar. Die Apotheker Zeitung hat daher nachgefragt.
Als Ende letzten Jahres im E-Health-Gesetz verankert wurde, dass die Apotheker zwar auf Wunsch des Patienten den Medikationsplan abändern müssen, dafür aber kein Honorar bekommen, wurde dies in Fachkreisen nicht nur auf die starre Haltung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), sondern auch auf den Einfluss der bayerischen Landesregierung zurückgeführt. Diese habe, so hieß es, dem Druck der Ärzteschaft nachgegeben und deshalb eine Besserstellung der Apotheker verhindert. Nachdem das Bundesland Bayern in der Vergangenheit eher apothekerfreundlich agiert hatte und sich zum Beispiel – wenn auch vergeblich – für die Abschaffung des Rx-Versandhandels oder – erfolgreich – für die Einführung der Nacht- und Notdienstpauschale eingesetzt hatte, wollte die AZ von der Bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml wissen, wie sie zum Medikationsplan und den Honorarforderungen der Apothekerschaft steht.
Die Antworten Humls sind eher ernüchternd. Zwar habe man in
Bayern gewünscht, dass der Medikationsplan „gemeinsam von Arzt und Apotheker“ erstellt werde. Wie
dies konkret aussehen könne, hat man wegen der mangelnden Erfolgsaussichten
aber erst gar nicht ausgearbeitet. Klare Vorstellungen hat Huml beim Thema
Honorierung: Kein Extra-Honorar, denn das könne gefährlich für die Apotheker
werden. Worin diese Gefahr besteht und welche Alternativen man im Bayerischen
Gesundheitsministerium für sinnvoll hält, lesen Sie in der am 1. Februar erscheinenden
Ausgabe der Apotheker Zeitung.
3 Kommentare
besser keine Vergütung
von Christiane Patzelt am 01.02.2016 um 19:33 Uhr
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Wir brauchen ......
von gabriela aures am 01.02.2016 um 13:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: verbindliche Aufstellung
von Dr Christoph Klotz am 02.02.2016 um 13:33 Uhr
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