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IBAN ist seit 1. Februar Pflicht
Das Ende von Kontonummern und Bankleitzahlen
Vereine und Unternehmen müssen schon seit 1. August 2014 für Überweisungen und Lastschriften in Euro die „International Bank Account Number” (IBAN) verwenden. Verbraucher hatten noch Schonfrist und konnten die gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen für den Zahlungsverkehr nutzen. Diese Frist ist jetzt vorbei. Seit 1. Februar ist die IBAN für alle Pflicht.
In Deutschland hat sie 22 Stellen, in anderen Ländern ist sie noch länger. Sie beginnt mit Länderkennung „DE”, dann folgt eine individuelle zweistellige Prüfziffer, danach kommt die bisherige Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer. Hat diese weniger als zehn Ziffern, wird zwischen Bankleitzahl und Kontonummer mit Nullen aufgefüllt. Die Rede ist von der International Bank Account Number, IBAN, die in Zukunft Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird am 1. Februar 2016 vollständig nach dem europaweit einheitlichen Zahlverfahren SEPA erfolgen. Der Zahlungsverkehrsraum Sepa („Single Euro Payments Area”) umfasst 34 Länder: neben den 28 EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino.
Für Vereine und Unternehmen gelten die neuen Regelungen schon eine Weile. Nach mehrmaliger Terminverschiebung war das Verfahren zum 1. August 2014 eingeführt worden. Verbraucher müssen sich spätestens zum 1. Februar umstellen. Tut man das nicht, läuft man Gefahr, dass Überweisungen nicht ausgeführt werden. Mahngebühren oder Verzugszinsen können fällig werden.
Vorteil beim Online-Banking
Wie Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele gegenüber der dpa sagte, würden bei Geschäftsbanken in Deutschland noch rund zehn Prozent der täglich 24 Millionen Überweisungen mit alten Kontodaten eingereicht. Die große Mehrheit hätte sich an die IBAN gewöhnt und nutzte sie auch. Allerdings hat er Sorge, dass die Umstellung nicht bei allen klappt. Insbesondere bei Kunden, die kein Online-Banking sondern alte Überweisungsträger nutzen, sieht er Probleme. Beim Online-Banking bieten viele Banken und Sparkassen nach wie vor an, Kontonummern und Bankleitzahl während des Überweisungsvorgangs in die IBAN umzurechnen.
Menschen, die ihre Bankverbindung ohnehin auswendig können, haben es relativ leicht. Sie müssen sich die Prüfziffer, also zwei zusätzliche Ziffern, sowie den Aufbau merken. Für alle anderen lautet die Empfehlung des Bankenverbandes, sich die IBAN in fünf Paketen aus vier Ziffern einzuprägen. Im Zweifelsfall kann sie aber auch einfach von der Bankkarte abgelesen werden, wo sie zumindest auf den neueren Exemplaren aufgedruckt ist.
BIC nur noch für bestimmte Länder
Die Angabe des „Bank Identifier Code” (BIC oder SWIFT-Code) ist ab 1. Februar in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich. Der BIC war bisher bei Überweisungen und Daueraufträge in ein anderes SEPA-Land noch notwendig, innerhalb Deutschlands reichte die IBAN. Mit dem Ende der Übergangsfrist ist auch im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in der SEPA-Zone die IBAN ausreichend. Lediglich für Überweisungen nach Monaco, San Marino und in die Schweiz benötigt man auch nach dem 01. Februar 2016 noch den BIC.
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