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Wegen vermeintlich fehlender Retouren-Gutschriften stehen sich Noweda und der Apotheker Ilius aus Bad Steben mit seiner Versandapotheke „Medikamente-per-Klick“ vor Gericht gegenüber. Nur scheint der Versender Schwierigkeiten zu haben, seine Forderungen auch zu belegen. . Sie betreffen einen Zeitraum von ca. 5 Jahren, der in der Kapferer Zeit begann und kurz nach der Übernahme von Kapferer durch die Noweda endete.
Früher Geschäftspartner, heute Kontrahenten: Rückwirkend zum 1. April 2008 hat die Noweda eG die W. Kapferer KG aus Mosbach übernommen. Seit August des gleichen Jahres trat der genossenschaftlich organisierte Großhändler auch als Rechtsnachfolger gegenüber der Versandapotheke auf. Apotheker Illius fordert von der Noweda 2,3 Millionen Euro wegen angeblich zu Unrecht nicht verbuchter Retouren. Zusammen mit weiteren Ansprüchen, etwa aus Schadensersatzforderungen, beläuft sich das Volumen auf drei Millionen Euro.
Chaotische Verhältnisse
Medienberichten zufolge hat die Noweda nicht alle Rücksendungen auf dem Kundenkonto der Versandapotheke erfasst, sondern teilweise auf einem internen „Sonderkonto 1552“ ohne Gutschrift verbucht . Wie DAZ.online jetzt erfahren hat, erfolgten diese Buchungen allerdings schon durch Kapferer; sie begannen bereits vor der Übernahme durch die NOWEDA.
Jenseits technischer Details bleibt zu klären, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. „Medikamente-per-Klick“ behauptet, Retouren seien zwar im Noweda-Lager gelandet, aber nicht vergütet worden. Der Grossist bestreitet dies vehement. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Unterlagen schlichtweg fehlen.
Vertreter der Versandapotheke hatten im Zuge des Rechtsstreits vor Gericht eingeräumt, die Anfangsphase sei chaotisch gelaufen. DAZ.online fand heraus, dass aufgrund von EDV-Pannen manche Bestellung doppelt oder dreifach eintraf.
Ware wurde nicht verbucht, sondern nach Absprache palettenweise retourniert, ohne dass Geld geflossen ist. Die Noweda plant, entsprechende Beweise vorzulegen. Von Kapferer fehlen Vereinbarungen zum Modus Operandi. Deshalb sind Juristen am Zuge.
Gang durch die Instanzen
Nachdem die Versandapotheke NOWEDA-Rechnungen Ende 2009 um vermeintliche Außenstände gekürzt hatte, zog der Grossist vor den Kadi. Er bekam vor dem Landgericht Mosbach Recht. Die Richter störten sich an fehlenden Original-Rechnungsbelegen, die Gutschriften zugeordnet werden müssten. „Medikamente-per-Klick“ zog aber in die nächste Instanz. Am 22. Januar kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die Richter schlugen einen Vergleich in Höhe von 1,5 Millionen Euro vor. Als Begründung sprachen sie von prozessualen Gefahren, die für beide Seiten mit der Beweisaufnahme verbunden seien.
Lehnt NOWEDA den Vorschlag ab, was angesichts der erwähnten Beweise als wahrscheinlich gilt, wird die juristische Auseinandersetzung fortgesetzt. Dann wird „Medikamente-per-Klick“ bis in das kleinste Detail nachzuweisen haben, welche Ansprüche tatsächlich bestehen. Zeitgleich läuft ein Verfahren gegen ehemalige Manager von Kapferer. Die Staatsanwaltschaft rechnet nicht damit, dass der Prozess vor 2017 eröffnet werden kann. Es müssten erst Berge von Unterlagen ausgewertet werden.
1 Kommentar
Versender mit Retouren?
von Andreas Grünebaum am 03.02.2016 um 16:37 Uhr
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