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GKV-Stellungnahme zum Cannabis-Gesetzentwurf
Apotheken-Aufschlag für Cannabis „unangemessen hoch“
Der GKV-Spitzenverband befürchtet, die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, Patienten den Zugang zu Cannabis zu erleichtern, könnten zu weit gehen - und die Kassen teuer zu stehen kommen. Angesichts der dürftigen Evidenz sollte der Patientenkreis stark eingeschränkt werden. Der Preis von Medizinalhanf soll besser bestimmt werden
Grundsätzlich begrüßt der GKV-Spitzenverband die Intention des aktuell vorliegenden Referentenentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften: Schwerkranken, denen andere Therapien nicht helfen, soll der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtert werden. Dennoch meldet der Verband in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einige Bedenken an.
Unbefriedigende Evidenzlage
Ausgangspunkt ist für ihn dabei, eine unbefriedigende Evidenz bei nicht zugelassenen Cannabis-Arzneimitteln. „Dies betrifft sowohl mangelhafte Belege einer Wirkung von Cannabis als auch Unsicherheiten bezüglich des Nebenwirkungsspektrums und steht im Widerspruch zu den durch eine breite Versorgung mit Cannabis geweckten Hoffnungen bei Patienten. Der Spitzenverband verweist dazu auf eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie im US-amerikanischen Fachblatt JAMA.
Cannabisarznei in die GKV-Regelversorgung aufzunehmen, ohne dass eine ausreichende Evidenz vorliege, würde das Wirtschaftlichkeitsgebot durchbrechen, kritisiert der Spitzenverband. Daher sollte eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln nur im Einzelfall und nur einem sehr umgrenzten Personenkreis ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf führt als eine Voraussetzung für den Versorgungsanspruch an, dass „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf dein spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht“. Der GKV-Spitzenverband hätte es gerne strenger: Aufgrund der Datenlage müsse die begründe Aussicht bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann. Zusätzlich will er Personen ausschließen, die eine Abhängigkeitsanamnese aufweisen.
Der Gesetzgeber scheine den Evidenzmangel auch erkannt zu haben, so der GKV-Spitzenverband. Denn er fordert die Teilnahme der Patienten an einer Begleitforschung. Der Gesetzentwurf lasse jedoch Regelungen vermissen, wie und durch welche Institution die Begleitforschung organisiert und durchgeführt werden soll – und wie sie finanziert werden soll.
Standardisierte Extrakte und Wirkstoffgehalte
Der GKV-Spitzenverband kritisiert ferner, dass der Gesetzentwurf keine Qualitätsanforderungen an die abzugebenden Cannabisblüten vorsieht. Zum Schutz der Patienten müsse die Verordnungsfähigkeit auf standardisierte Extrakte beschränkt sein. Zumindest der Wirkstoffgehalt müsse standardisiert sein und das Cannabis müsse toxikologisch untersucht sein, um sicherzustellen, dass es nicht verunreinigt ist. Weiterhin fordern die Kassen eine gesetzliche Regelung zulässiger Applikationswege und Zubereitungen durch die Patienten.
Zu viel Geld für Apotheken?
Nicht zuletzt hat der GKV-Spitzenverband finanzielle Einwände. Schon die Preisbildung für Cannabisblüten sei zu unbestimmt. Da es sich bei der Abgabe in der Apotheke um eine Abgabe von Stoffen in unveränderter Form handele, würde ein 100-prozentiger Aufschlag auf den Einkaufspreis berechnet. „Dies erscheint vor dem Hintergrund des für die Apotheke anfallenden Arbeitsaufwandes unangemessen hoch“.
Darüber hinaus: Laut Gesetzentwurf kostet die Therapie mit Medizinalhanf bis zu 1800 Euro im Monat. Diese Kosten seien im Vergleich zu den Kosten für zugelassene Arzneimittel – etwa Sativex® – deutlich höher. Durch den Gesetzentwurf werde es zu einer Ausweitung der Versorgung mit Cannabisarzneimitteln kommen, so der GKV-Spitzenverband, zu welchen Konditionen, sei jedoch unklar. Insbesondere im ersten Jahr, wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Anbau noch nicht kontrollieren könne, müsse der Bedarf wohl durch Importe gedeckt werden. Dann könnte die erhöhte Nachfrage zu Versorgungsproblemen und unkalkulierbar steigenden Preisen führen, meinen die Kassen.
5 Kommentare
Die Kassen teuer zu stehen bekommen - wieso?
von woewe am 11.02.2016 um 15:21 Uhr
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keine Medizin nur für den Einzelfall
von woewe am 11.02.2016 um 0:12 Uhr
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Auf den Wirkstoff kommt es an
von Ferdinand Kushner am 10.02.2016 um 15:35 Uhr
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Aufschlag
von Dieter Dosquet am 10.02.2016 um 12:58 Uhr
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