Durchs Netz geschlüpft

Potenz aus Panama

Berlin - 10.02.2016, 09:00 Uhr

Gratis, jelly, potent: Dieser illegale Versender aus Panama wirbt mit schnellerem Versand. 100 %. (Foto: Screenshot Website)

Gratis, jelly, potent: Dieser illegale Versender aus Panama wirbt mit schnellerem Versand. 100 %. (Foto: Screenshot Website)


Apotheker entdecken immer wieder illegale Versender von Arzneimitteln mit Sitz außerhalb der EU. Ihnen bleibt nur, Patienten zu warnen – juristisch gibt es keine Handhabe gegen die Plattformen. Lediglich der Zoll stoppt einige Pakete. 

Sildenafil, Tadalafil und Vardenafil ohne Rezept – der „offizielle Generikashop“ wirbt mit vollmundigen Versprechen. Zielgruppe sind Patienten aus Deutschland, Österreich oder aus der Schweiz. Sie werden in ihrer Muttersprache informiert.

Wir schicken dir komplett KOSTENLOS und ohne Verpflichtung eine GRATIS-Probe zu! Klicke auf den Wirkstoff Tadalafil oder Sildenafil und in den nächsten Tagen bekommst du ein anonymes Kuvert zugestellt“, heißt es weiter. Die Domain wurde laut „Whois-Abfrage“ in Panama registriert; dort befindet sich auch der Firmensitz. Entdecken Apotheker einen dubiosen Anbieter außerhalb der EU, haben Sie jedoch kaum Handlungsspielraum.

Sicherheit der Arzneimittel-Versender vorher prüfen

„Grundsätzlich bergen illegal im Internet vertriebene Arzneimittel große Gefahren für die Gesundheit“, erklärt Sabine Cibura vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gegenüber DAZ.online. „Beim Arzneimittelkauf im Internet müssen die Verbraucher daher besonders kritisch und aufmerksam sein und insbesondere darauf achten, dass es sich bei den Anbietern um legale, für den Internethandel zugelassene Apotheken handelt.“ Cibura verweist auf das seit Juli 2015 verpflichtende EU-Logo für legale Anbieter. Per Mausklick können Kunden prüfen, ob es sich um einen zugelassenen Versender handelt. Darüber erfahren sie die Kontaktdaten des Anbieters und der zuständigen Überwachungsbehörde. 

Anzeigen: „Kaum Aussicht auf Erfolg“

Apotheker tröstet das wenig. „Der Gesetzgeber hat in Deutschland den Schritt getan, den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erlauben“, sagt ABDA-Sprecher Reiner Kern gegenüber DAZ.online. „Damit wurde leider zugleich die Gefahr eröffnet, dass Patienten zwischen legalen und illegalen Angeboten nicht mehr unterscheiden können.“ Sicherheit gebe es nur, falls Arzneimittel ausschließlich aus der Präsenzapotheke bezogen würden.

Kern weiter: „So unbefriedigend es sein mag, aber es gibt kaum Aussicht auf Erfolg bei dem Versuch, eine Anzeige gegen Anbieter anzustrengen, die von einem anderen Kontinent aus agieren und so dem Zugriff deutscher Strafverfolgungsbehörden entzogen sind.“ 

Gut gestoppt

Damit bleibt noch eine Option. „Im Rahmen der zollamtlichen Überwachung des Warenverkehrs werden entsprechende Warensendungen gestoppt und in Abhängigkeit von der Menge strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen“, sagt Andre Lenz von der Generalzolldirektion Bonn zu DAZ.online.

Zahlen für 2015 will er anlässlich der Zolljahrespressekonferenz des Bundesministeriums der Finanzen in ein paar Wochen veröffentlichen. Im Jahr zuvor beschlagnahmten Beamte knapp 290.000 Arzneimittel im Wert von 1,40 Millionen Euro. Lieferungen dubioser Versandapotheken bleiben manchmal im Netz der Behörden hängen – mit unbekannt hoher Dunkelziffer.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.