Retax-Regelung im Rahmenvertrag

Keine Einigung vor der Schiedsstelle

Berlin - 11.02.2016, 13:00 Uhr

Entscheidende Verhandlungen für Apotheker: Rainer Hess, langjähriger Vorsitzender des G-BA, soll den Streit um die Retax-Regelung bringen. (Foto: dpa)

Entscheidende Verhandlungen für Apotheker: Rainer Hess, langjähriger Vorsitzender des G-BA, soll den Streit um die Retax-Regelung bringen. (Foto: dpa)


Das Schiedsverfahren zu einer Form-Retax-Regelung im Rahmenvertrag läuft weiter. Am Mittwoch konnte der Schiedsstellen-Vorsitzende Rainer Hess die Streitparteien Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband nicht zu einer Einigung führen. Im April steht der nächste Termin an.

Der erste Termin vor der Schiedsstelle fand im Januar statt. Dieser gehören neben Rainer Hess als Vorsitzendem, Professor Ingwer Ebsen und Professor Christian Starck als unparteiische Mitglieder an. Ihr Ziel: Eine Lösung zu finden im dem Streit um eine Regelung im Rahmenvertrag, in welchen Fällen eine Rechnungsbeanstandung durch eine Krankenkasse –„insbesondere wegen Formfehlern“ – ganz oder teilweise unterbleibt. Diese Aufgabe hatte der Gesetzgeber Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband gestellt. Bis zum 1. Januar 2016 sollten sie sich einigen. Doch die Rahmenvertragspartner fanden keine gemeinsame Linie und riefen deshalb die Schiedsstelle an.

Hess, der schon beim Streit um den Kassenabschlag einen Kompromiss zwischen den Vertragspartnern herbeiführen konnte, dürfte auch diesmal eine – zumindest weitgehende – Einigung einem Schiedsspruch vorziehen. Doch offenbar sind sich DAV und GKV-Spitzenverband seit dem letzten Gespräch nicht näher gekommen. Auch am 10. Februar gingen sie ergebnislos auseinander. „Die Diskussionen dauern an“, bestätigte ABDA-Sprecher Reiner Kern.

Nun wird es einen nächsten Termin im April geben. Es gibt zwar eine Soll-Frist, dass die Schiedsstelle binnen drei Monaten zu einer Entscheidung kommen soll. Allerdings handelt es sich eben nur um eine „Soll“-Frist. Es ist aber zu erwarten, dass die gewünschte Regelung nicht mehr zu weit hinausgeschoben wird. Nach dem Termin im April sollte alsbald klar sein, in welchen Fällen Apotheken künftig vor Retaxationen der Kasse geschützt sind – mag eine Einigung oder ein Schiedsspruch die Grundlage hierfür sein.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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