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Trotz Warnung
"Wundermittel" MMS ist immer noch zu haben – auch in Apotheken
Obwohl das BfArM in der Vergangenheit immer wieder vor dem von Heilpraktikern als Wundermittel propagierten „Miracle Mineral Supplement“ (MMS) gewarnt hatte, fehlt immer noch das Bewusstsein für die Gefährlichkeit der ätzenden Chemikalie – nicht nur bei den Käufern, sondern offensichtlich auch bei Fachleuten, wie Apothekern.
Das Wundermittel „Miracle Mineral Supplement“, besser bekannt als MMS, wird seit einigen Jahren von selbsternannten Alternativmedizinern als Wundermittel angepriesen. Seine Befürworter sind äußerst aktiv. Viele sind Anhänger von MMS-Erfinder Jim Humble, einem Mann, der 25 Jahre bei Scientology war. Sie verbreiten seine Mär vom MMS-Wunder als einem Mittel, das angeblich alles heilen kann. Krebs, Aids, Demenz. Manche Jünger Humbles benutzen es sogar, um ihren Kindern drei Mal am Tag einen Einlauf mit der ätzenden Mischung zu verpassen.
Dabei fehlt für MMS nicht nur jeglicher Wirksamkeitsnachweis, das Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen, dafür aber für die Anwendung am Menschen gefährlich.
MMS besteht aus einer Natriumchloritlösung 28 Prozent (MMS) oder Calciumhypochlorit 70 Prozent (MMS2), die zusammen mit einer zehnprozentigen Zitronensäurelösung zur Aktivierung des Zaubers in den Verkehr gebracht werden. Die Mischung reagiert zu ätzendem Chlordioxid, das eigentlich zur Trinkwasseraufbereitung gedacht ist. Das Bundesinstitut für Risikobewertung informierte bereits 2012: "Chlordioxid weist stark oxidative Wirkungen auf und wirkt auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend. Industriell wird dieser Stoff als Mittel zur Desinfektion sowie zum Bleichen, z. B. von Zellstoff und Textilien, verwendet."
Allerdings: Werden die Chemikalien mit der entsprechenden Gefahrstoffkennzeichnung in den Handel gebracht, ist das erstmal erlaubt. Kritisch wird es dann, wenn sie den Eindruck eines Heilmittels erwecken und somit sogenannte Präsentationsarzneimittel sind.
BfArM kann nur auf Antrag aktiv werden
Da BfArM hatte 2015 zwei Produkte der Firma Luxusline als solche eingestuft. Der Hersteller mache eindeutige Heilversprechen, gebe arzneiliche Zweckbestimmungen an, mache genaue Dosierungsangaben und weise auf die Möglichkeit starker Nebenwirkungen hin, war die Begründung der Behörde. Damit durften die beiden Produkte in Deutschland nicht mehr vertrieben werden.
Möglich war die Einstufung nur, weil das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover beim BfArM den Antrag stellte, über die Zulassungspflicht zu entscheiden (§ 21 Abs. 4 AMG). Ohne Anträge der für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden sind dem BfArM die Hände gebunden. Es besteht derzeit keine Möglichkeit, den Vertrieb von MMS flächendeckend zu verbieten. Da die lokalen Behörden nicht überall ähnlich informiert handeln wie in Hannover, plädiert das BfArM für eine zentrale Zuständigkeit.
MMS auch in deutschen online-Apotheken
MMS-Produkte sind aber nicht nur in dubiosen Webshops zu haben, sondern tauchen auch in den Online-Shops deutscher Apotheken auf. 200 ml sind beispielsweise (siehe Foto) für 19,80 Euro zu haben. Die Gefahrstoffhinweise sind angegeben. Es findet sich kein Hinweis auf Indikation, Nebenwirkungen oder Einnahmehinweise von MMS, es gibt keinen Hinweis, dass das Produkt der Wasseraufbereitung dient. Auf eine Mail-Anfrage zu Anwendung, Risiken und Nebenwirkungen gab es keine Rückmeldung.
Der verantwortliche Apotheker zeigte sich auf Nachfrage von DAZ.online erstaunt. Ihm sei gar nicht bewusst gewesen, dass MMS auch für andere Zwecke als zur Wasseraufbereitung genutzt werden kann, erzählt er. Er erinnerte sich aber, das muss er zugeben, dass es vor einiger Zeit ein Thema im Zusammenhang mit Wunderheilern gewesen sei. Er sagt, dass das zuständige Regierungspräsidium ihn wegen des Produkts in seinem Shop überraschend Ende Januar kontaktiert habe.
Der Apotheker berichtet weiter, dass er MMS aus dem Shop entfernen würde. Er wolle keinen Ärger. Zumal das Produkt ohnehin nicht nachgefragt wurde.
Und so kam es nun auch: MMS wurde aus dem Angebot des Shops entfernt (siehe Foto). Aber es bleibt ein Einzelfall: Solange sich die rechtliche Grundlage für Deutschland für gefährliche Wundermittel wie MMS-Produkte nicht ändert, bleibt es nationales Stückwerk, der Verbraucher ist dem Zufall ausgeliefert: MMS wird immer nur von Fall zu Fall aus dem Verkehr gezogen werden.
MMS-Produkte werden weiterhin vertrieben werden, sei es aus Profitgier, Überzeugung oder – wie im aktuellen Fall – Naivität. Die Wunderheiler- und Alternativmedizin-Szene wird diese gesetzlichen Unzulänglichkeiten und die regionalen Zuständigkeiten weiterhin für sich nutzen.
10 Kommentare
mms
von harald fetting am 16.10.2017 um 13:10 Uhr
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MMS
von Christine Wölfinger am 31.08.2017 um 13:15 Uhr
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Mms
von Wanda am 12.07.2017 um 22:02 Uhr
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Ihr hab keine Ahnung
von Christian K am 28.01.2017 um 8:58 Uhr
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MMS
von peter nitro am 07.07.2016 um 17:32 Uhr
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Chlordioxid
von Dr. Simon Juraschek am 11.02.2016 um 23:34 Uhr
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AW: Chlordioxid
von Dr.-Ing. Storch am 31.03.2017 um 12:18 Uhr
MMS ist "Chlorhühnchen"-Badewasser!
von Andreas P. Schenkel am 11.02.2016 um 13:02 Uhr
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AW: MMS ist "Chlorhühnchen"-
von João am 23.11.2016 um 13:04 Uhr
MMS oder MSM
von Dr. Mauz am 11.02.2016 um 11:54 Uhr
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