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Oberlandesgericht Stuttgart
Erfolg für Impfgegner bei Masern-Wette
Ein skurriler Streit beschäftigt die Gerichte: Ein Impfgegner hatte 100.000 Euro für den Nachweis ausgelobt, dass Masernviren existieren. Das Oberlandesgericht Stuttgart zweifelte dies zwar nicht an, doch entsprächen vorgelegte Studien nicht der Auslobung. Der Fall könnte vor den BGH gehen.
Im Rechtsstreit zwischen einem Impfgegner und einem Mediziner um die Existenz von Masernviren hat das Oberlandesgericht nach Informationen der Schwäbischen Zeitung zu Gunsten des Impfgegners Stefan Lanka entschieden. Er hatte sich vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart dagegen gewehrt, dem saarländischen Arzt David Bardens eine im Internet ausgelobte Prämie von 100.000 Euro zu zahlen. Diese Summe hatte er demjenigen zugesagt, der Existenz und Größe von Masernviren mit wissenschaftlichen Publikationen belegen könne.
Die drei Richter zweifelten zwar nicht an der Existenz des Virus, doch haben die sechs vorgelegten Studien nach Ansicht des Gerichts nicht der Auslobung entsprochen. Lanka habe eine Arbeit gefordert, die die Existenz und Größe des Masernvirus beweisen sollte. „Diese eine Arbeit aber legte Bardens nicht vor“, schreibt die Schwäbische Zeitung in ihrer Live-Berichterstattung.
Formell habe es sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung, so die Richter in ihrer Begründung. Da könne allein der Auslober die Regeln bestimmen – und entscheiden, wann die Kriterien erfüllt sind. Die sechs eingereichten Arbeiten hatte der Impfgegner nicht akzeptiert.
Die Entscheidung war „rein juristisch“
„Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter zum Mediziner Bardens. Die Entscheidung sage nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.
Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.
Laut Vorinstanz hätte der Impfgegner zahlen müssen
Die Kosten für die beiden Verfahren soll Bardens tragen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen könnte noch Beschwerde eingelegt werden.
In der Vorinstanz hatte das Landgericht Ravensburg die Studien als ausreichend angesehen und ihm im März 2015 Recht gegeben – es verurteilte Lanka zur Begleichung der Wettschulden.
Ob er bis vor den Bundesgerichtshof ziehen wird, ließ Bardens am Dienstag noch offen. Seiner Meinung nach sei dem Verfahren schon genug Aufmerksamkeit geschenkt worden. Im Blog der Schwäbischen Zeitung gab es spontane Solidaritätsbekundigungen von Unbeteiligten, die per Crowd-Funding Geld für den Gang zur nächsten Instanz spenden wollten.
Viele Masernfälle im Jahr 2015
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) gab es 2015 in Deutschland so viele Masernfälle, wie seit Jahren nicht mehr. 2465 Fälle sind dem Institut gemeldet worden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. In Berlin habe es einen großen Ausbruch gegeben.
Die Zahl der Fälle schwanke sehr. So registrierte das RKI im Jahr 2014 nur 442 Erkrankungen, 2012 sogar nur 165. Dazwischen, im Jahr 2013, waren es 1769. Auch im Jahr 2006 war die Zahl mit 2308 Fällen vergleichsweise hoch.
Update 15.02.2016, 19:30 Uhr: Ergänzung um die Stellungnahmen des Impfgegners.
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