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AOK Baden-Württemberg
Open-House-Verträge über Blutzuckerteststreifen abgeschlossen
Baden-Württembergs größte Krankenkasse, die AOK, hat mit den Herstellern LifeScan, Med Trust, Sanofi-Aventis und Stadapharm neue Verträge über die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen abgeschlossen. Während der vierjährigen Laufzeit haben auch weitere Unternehmen die Möglichkeit Vertragspartner der AOK zu werden.
Seit längerem steigen die Ausgaben der AOK Baden-Württemberg für Blutzuckerteststreifen. Wie Kasse mitteilt, erreichten die Kosten im Jahr 2014 ein Rekordniveau von über 47 Millionen Euro. Für 2015 wird nach ersten eigenen Schätzungen diese Summe trotz weitgehend konstanter Zahl insulinpflichtiger Diabetiker nochmals übertroffen.
Die neuen Verträge, die zu Beginn des Monats mit LifeScan, Med Trust, Sanofi-Aventis und Stadapharm geschlossen wurden, sollen den Einsatz sämtlicher Teststreifen dieser Anbieter zu einem wirtschaftlichen Preis sicherstellen. Auf diese Weise will die AOK Ärzten weitere wirtschaftliche Optionen bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Verfügung stellen. Da es sich im sogenannte Open-House-Verträge handelt, können andere interessierte Anbieter ebenfalls Verträge mit der AOK BaWü schließen.
Keine Konsequenz für die Apotheke
Für die Abrechnung der Apotheken ändert sich nichts. Die Verträge sehen eine unmittelbare Abwicklung der Rabatte zwischen der AOK Baden-Württemberg und den Herstellern vor. Auch für die Patienten bleibt alles beim Alten. Sie erhalten die Teststreifen in der Apotheke nach wie vor ohne Mehrpreis.
Ärzte sollten zunächst den patientenindividuellen Bedarf an Teststreifen ermitteln und diesen regelmäßig überprüfen, rät die AOK. Benötigt ein Patient planbar größere Mengen an Teststreifen zur Blutzuckermessung, sollte der gesamte Quartalsbedarf auf einem Rezept verordnet werden.
Die AOK Baden-Württemberg hat die neuen Verträge zum Anlass genommen, auch allgemeine Informationen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Blutzuckerteststreifen online zu stellen, unter anderem eine Übersicht über wirtschaftliche Teststreifen. Die verordnenden Ärzte wurden vor dem Inkrafttreten der Verträge Vertragsstart informiert.
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