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Dritter Ausbildungsabschnitt
DPhG will bundesweite Akademische Ausbildungsapotheke nicht aufgeben
Die Überarbeitung des Leitfadens für das praktische Jahr reicht nach Ansicht der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) nicht aus, um die Qualität im Dritten Ausbildungsabschnitt flächendeckend zu steigern und zu sichern. In einem Statement fordert sie weitere Schritte.
Die Qualität der Pharmazeutenausbildung im Praktischen Jahr wird von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) schon seit Langem bemängelt. Zwar ist aus Sicht der DPhG der neu entwickelte „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ ein wichtiger Schritt in Sachen Qualitätssteigerung. Leider handele es sich beim Leitfaden nur um Empfehlungen, nicht um verbindliche Vorschriften für die praktische Ausbildung in der Apotheke, kritisiert die DPhG.
Musterausbildungsplan muss verbindlich werden
Die ABDA rate zwar den Pharmazeuten im Praktikum und den Ausbildungsapothekern, den Musterausbildungsplan des Leitfadens in den Ausbildungsvertrag zu integrieren. Die DPhG hält aber eine bundesweit einheitliche Regelung für notwendig, die den Musterausbildungsplan verbindlich für die Ausbildung vorschreibt. Der Musterausbildungsplan sollte dann auch entsprechend von den Prüfern im Dritten Ausbildungsabschnitt berücksichtigt werden.
Vor allem bedauert es die DPhG aber,
dass die „Richtlinien zur
Akkreditierung Akademischer Ausbildungsapotheken“ von der
BAK-Mitgliederversammlung mehrheitlich abgelehnt worden sind, heißt es
in der Stellungnahme. Man wolle nicht einzelne Ausbildungsapotheken
herausstellen, zudem seien die Anforderungen an die Akkreditierung zu
hoch, lauteten damals die Argumente für die Ablehnung.
Akademische Ausbildungsapotheken bundesweit
Eine deutschlandweite, einheitliche Umsetzung des Konzepts der Akademischen Ausbildungsapotheken, die es in Baden-Württemberg, Hamburg und Westfalen-Lippe seit einigen Jahren gibt, wäre aber aus Sicht der DPhG ein starkes Signal für mehr Qualität im Dritten Ausbildungsabschnitt. Die hohen Anforderungen an die Person des Ausbilders und die Apothekenstruktur einerseits sowie die attraktiven Ausbildungsangebote an die Pharmazeuten im Praktikum andererseits hätten eine starke Außenwirkung, argumentiert die DPhG. Dadurch ließe sich die Qualität der Ausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt insgesamt spürbar steigern. Die DPhG rät daher den Kammern, das Konzept der bundesweiten Akademischen Ausbildungsapotheken weiterzuverfolgen. Dabei bietet die wissenschaftliche Fachgesellschaft ihre tatkräftige Unterstützung an.
Das Statement der DPhG in voller Länge finden Sie in der aktuellen DAZ (2016, Nr. 7; Seite 14).
Leitfaden zum Download
Der „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke" war von einer auf Initiative der DPhG eigens dafür einberufenen Arbeitsgruppe bei der BAK entwickelt worden. Ziel war es, die Inhalte des Dritten Ausbildungsabschnitts zu aktualisieren und die Qualität der Ausbildung zu steigern.
Der Leitfaden enthält einen aktuellen Musterausbildungsplan, 26 Arbeitsbögen sowie einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker. Er widmet sich auch klinisch-pharmazeutischen Themen, die neue pharmazeutische Dienstleistungen begründen werden und die fachlich-wissenschaftliche Kompetenz des Apothekers in der Öffentlichkeit unterstreichen, etwa das Medikationmanagment.
Der Leitfaden kann auf der Homepage der ABDA heruntergeladen werden.
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