- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Apotheken helfen beim ...
DAV zur Steuererklärung 2015
Apotheken helfen beim Nachweis „außergewöhnlicher Belastungen“
Wer hohe Gesundheitskosten hat, kann diese bei seiner Einkommensteuer berücksichtigen. Apotheken können ihren Kunden helfen, ihre Ausgaben zu belegen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband angesichts der anstehenden Steuererklärung 2015 hin.
Bei der Steuererklärung können unter
anderem Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht
werden. Dazu zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von fünf bis zehn
Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie
Selbstmedikation. Allerdings kann nicht jedes beliebige OTC-Arzneimittel
geltend gemacht werden: Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall
anerkennt, muss neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen
Notwendigkeit erbracht werden, etwa durch ein Grünes Rezept.
Claudia Berger,
Patientenbeauftragte des Deutsche Apothekerverbands (DAV), erklärt hierzu: „Beim
Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden“.
Wer seine Quittungen und Belege für das Vorjahr nicht vollständig gesammelt habe,
könne Hilfe von seiner Stammapotheke bekommen, etwa wenn er eine Kundenkarte
hat. Die Apotheke könne dann nachträglich eine Finanzamt-taugliche Übersicht
für das Gesamtjahr 2015 ausdrucken, sagt Berger. Sie räumt allerdings ein: „Service
und Möglichkeiten können aber ebenso wie Inhalt und Form der Bescheinigungen
von Apotheke zu Apotheke variieren.“
Damit sich die Belegsammlung für
den Fiskus wirklich rechnet, sollte man seine Ausgaben zuvor überschlagen –
denn um sie steuerlich geltend zu machen, müssen sie eine gewisse Grenze
überschreiten. So muss ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen
zwischen 15.340 und 51.130 Euro drei Prozent seiner Belastungen im Steuerjahr
2015 selbst schultern. Das wäre ein Betrag zwischen rund 460 und 1534 Euro. Die
vom Gesetz
vorgegebene Belastungsgrenze, die für eine steuerliche Berücksichtigung überschritten
sein muss, variiert je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen
einem und sieben Prozent.
Außer Zuzahlungen und Ausgaben für die Selbstmedikation können auch andere Krankheitskosten berücksichtigt werden, z. B. Behandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren oder medizinische Hilfsmittel wie Brillen oder Schuheinlagen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.