DAV zur Steuererklärung 2015

Apotheken helfen beim Nachweis „außergewöhnlicher Belastungen“ 

Berlin - 22.02.2016, 17:10 Uhr

Manch ein Apothekenkunde wünscht beim Steuersparen Hilfe aus der Apotheke. (Foto: M. Schuppich/Fotolia)

Manch ein Apothekenkunde wünscht beim Steuersparen Hilfe aus der Apotheke. (Foto: M. Schuppich/Fotolia)


Wer hohe Gesundheitskosten hat, kann diese bei seiner Einkommensteuer berücksichtigen. Apotheken können ihren Kunden helfen, ihre Ausgaben zu belegen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband angesichts der anstehenden Steuererklärung 2015 hin.

Bei der Steuererklärung können unter anderem Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation. Allerdings kann nicht jedes beliebige OTC-Arzneimittel geltend gemacht werden: Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, muss neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden, etwa durch ein Grünes Rezept. 

Claudia Berger, Patientenbeauftragte des Deutsche Apothekerverbands (DAV), erklärt hierzu: „Beim Nachweis der Ausgaben für Arzneimittel unterstützen viele Apotheken ihre Kunden“. Wer seine Quittungen und Belege für das Vorjahr nicht vollständig gesammelt habe, könne Hilfe von seiner Stammapotheke bekommen, etwa wenn er eine Kundenkarte hat. Die Apotheke könne dann nachträglich eine Finanzamt-taugliche Übersicht für das Gesamtjahr 2015 ausdrucken, sagt Berger. Sie räumt allerdings ein: „Service und Möglichkeiten können aber ebenso wie Inhalt und Form der Bescheinigungen von Apotheke zu Apotheke variieren.“ 

Damit sich die Belegsammlung für den Fiskus wirklich rechnet, sollte man seine Ausgaben zuvor überschlagen – denn um sie steuerlich geltend zu machen, müssen sie eine gewisse Grenze überschreiten. So muss ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro drei Prozent seiner Belastungen im Steuerjahr 2015 selbst schultern. Das wäre ein Betrag zwischen rund 460 und 1534 Euro. Die vom Gesetz vorgegebene Belastungsgrenze, die für eine steuerliche Berücksichtigung überschritten sein muss, variiert je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent. 

Außer Zuzahlungen und Ausgaben für die Selbstmedikation können auch andere Krankheitskosten berücksichtigt werden, z. B. Behandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren oder medizinische Hilfsmittel  wie Brillen oder Schuheinlagen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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