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Für urologische Spasmolytika gelten ab 1. April neue Festbeträge. Da bei Preissenkungen Lagerwertverluste drohen, sollten Apotheken ihre Lager vor dem Stichtag im Blick behalten.
Zum 1. April treten neue Festbeträge für die Wirkstoffgruppe der urologischen Spasmolytika in Kraft. Dies betrifft Arzneimittel mit den Wirkstoffen Darifenacin, Fesoterodin, Propiverin, Solifenacin, Tolterodin und Trospiumchlorid.
Falls ein Hersteller seinen Preis nicht auf den neuen Festbetrag absenkt, kann das für die Patienten künftig zu Mehrkosten führen. Wenn ein Hersteller jedoch den Preis senkt, besteht für die Apotheken die Gefahr von Lagerwertverlusten.
Der Hamburger Apothekerverein hat seinen Mitgliedern daher in einem Rundschreiben geraten, das Lager für die betroffenen Wirkstoffe zu optimieren, um mögliche Lagerwertverluste zu vermeiden. Denn die Hersteller seien nicht zum Verlustausgleich verpflichtet, heißt es in dem Rundschreiben.
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