Rezeptfreie Arzneimittel

Neue Website zum Grünen Rezept

Berlin - 07.03.2016, 15:15 Uhr

OTC-Arzneimittel: Mit einem Grünen Rezept können Ärzte ihre Patienten beim Gang in die Apotheke unterstützen. (Screenshot: www.pro-gruenes-rezept.de)

OTC-Arzneimittel: Mit einem Grünen Rezept können Ärzte ihre Patienten beim Gang in die Apotheke unterstützen. (Screenshot: www.pro-gruenes-rezept.de)


Das Grüne Rezept hat jetzt eine eigene Webseite. Hier können sich Patienten informieren und Ärzte Grüne Rezepte kostenlos bestellen. 

Seit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel im Regelfall nicht mehr übernehmen, hat sich das Grüne Rezept durchgesetzt. Auf ihm kann der Arzt dem Patienten seine Empfehlung für ein OTC-Arzneimittel dokumentieren. Seit einigen Jahren ist eine Firmeninitiative aus dem Kreis der Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) aktiv dabei, das Grüne Rezept zu den Ärzten zu bringen.     

Jetzt hat das Projekt „Pro Grünes Rezept“ eine neue Internetplattform an den Start gebracht: Ab sofort können Ärzte Grüne Rezepte kostenlos auf der Website www.pro-gruenes-rezept.de anfordern.  

Erfolgsmodell Grünes Rezept

Wie der BAH betont, ist das Grüne Rezept ein Erfolgsmodell: Ärzte haben im Jahr 2015 circa 44 Millionen Verordnungen rezeptfreier Arzneimittel auf Grünen Rezepten ausgestellt. Diese Verordnungen bieten viele Vorteile.  

So kann das Grüne Rezept die Beziehung zwischen Patient, Arzt und Apotheker fördern. Für den Arzt ist es auch ein Pluspunkt, wenn er die Empfehlung auf dem Grünen Rezept in der Patientenakte dokumentiert. So hat der Arzt die gesamte Medikation seines Patienten im Blick.

 Auch aus Sicht des Patienten spricht ebenfalls viel für das Grüne Rezept. Eine schriftliche ärztliche Empfehlung kann die Akzeptanz der Therapie und damit die Compliance der Patienten fördern. Zudem ist das Grüne Rezept für den Patienten eine wichtige Merkhilfe. Auch finanziell kann es entlasten, etwa wenn es um außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geht. Dann kann es als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit dienen.

OTC als Satzungsleistung

Zudem: Mittlerweile sind viele Kassen dazu übergegangen, rezeptfreie Arzneimittel in einem bestimmten Umfang als Satzungsleistung zu erstatten. Auch hier ist das Grüne Rezept der Nachweis.


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