Wirtschaftsministerium erteilt Zuschlag

Forschungsvorhaben zum Apothekenhonorar kann starten

Berlin - 10.03.2016, 11:20 Uhr

Das BMWi lässt Externe die Arzneimittelpreisverordnung und damit das Apotheken-Honorar prüfen. (Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)

Das BMWi lässt Externe die Arzneimittelpreisverordnung und damit das Apotheken-Honorar prüfen. (Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)


Am 1. April geht es los: Die Unternehmensberatung 2hm & Associates wird analysieren, ob die Arzneimittelpreisverordnung einer Änderung bedarf – und wenn ja, in welchem Ausmaß. DAZ.online sprach mit der Projektleiterin.

Das Vergabeverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für ein Forschungsvorhaben zur Arzneimittelpreisverordnung ist abgeschlossen. Das Ministerium, in dessen Händen Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung liegen, hatte im letzten Jahr entschieden, dass die dort geregelten Preiszuschläge und Preise einer grundlegenden Revision bedürfen. Dafür wollte es externe Gutachter heranziehen. Im vergangenen Oktober schrieb das Ministerium daher ein Forschungsvorhaben aus. Sein Ziel: Die Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise.

In der Leistungsbeschreibung hieß es etwas konkreter: „Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.“

Kein Ergebnis in dieser Legislaturperiode zu erwarten

Drei Bieter bewarben sich für das Projekt. Das Rennen machte 2hm & Associates – eine nach eigenen Angaben „international tätige, inhabergeführte Strategie- und Managementberatung“. Das Unternehmen soll am 1. April seine Arbeit aufnehmen, die Laufzeit des Projekts beträgt 18 Monate. Das heißt, es wird kurz vor der nächsten Bundestagswahl beendet sein. Auf dem Weg zum Endbericht sind bis zu drei Zwischenberichte vorgesehen. Am 21. April wird laut BMWi eine Unterrichtung der beteiligten Kreise und Ressorts in einem forschungsbegleitenden Gesprächskreis stattfinden. Unter anderem die ABDA wird das Forschungsvorhaben in einem Beirat begleiten.

Die in Mainz ansässige Unternehmensberatung dürfte den Apotheken bisher unbekannt sein – dem BMWi ist sie dagegen vertraut. 2hm ist für das Ministerium schon mehrmals tätig geworden. So erstellte das Unternehmen Gutachten zur Pflegewirtschaft im demografischen Wandel oder zum Wirtschaftsfaktor Sport. Nun nimmt es also die Arzneimittelpreise und die Honorierung der Apotheker ins Visier. 


Was zeichnet 2hm für das Projekt aus?

DAZ.online sprach mit Iris an der Heiden, die das Projekt zusammen mit Frank Meyrahn, dem Mitgründer und Geschäftsführer der 2hm, leitet. Sie ist im Unternehmen für den Bereich Sozioökonomische Studien verantwortlich.

Iris an der Heiden von 2hm leitet das AMPreisVO-Projekt.

DAZ.online: Warum haben Sie sich für das BMWi-Gutachten zum Apothekenhonorar beworben und warum haben Sie Ihrer Meinung nach den Zuschlag bekommen?

An der Heiden: Eine Kernleistung der 2hm ist seit der Gründung 1999, sehr fundierte, belastbare und transparente Entscheidungsmodelle zu entwickeln. Diese sind dann entweder isolierte Marktforschungsprojekte oder Beratungsprojekte, die entsprechend mit Zahlen unterlegt sind. Seit vielen Jahren nehmen wir auch erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teil. Nüchtern ausgedrückt haben wir daran teilgenommen, da uns die Ausschreibung inhaltlich wie vom methodischen Anspruch her sehr gereizt hat. Wie die Entscheidung im Vergabeprozess für uns zustande kam, können wir letztlich nur mutmaßen.

DAZ.online: Über welche speziellen Kenntnisse auf dem Gebiet des Apotheken- bzw. Gesundheitswesens verfügt Ihr Team? 

An der Heiden: Wir verfügen über besondere Expertise in uni- und multivariater Datenanalyse, Generierung von Primärdaten und Analyse von Sekundärdaten sowie in der Konzeption und Durchführung auch volkswirtschaftlicher Projekte, die komplexe sozialwissenschaftliche und ökonomische Analysen erfordern können. Dies sind aus unserer Sicht für die aktuelle Beauftragung des BMWi zwingend notwendige Kompetenzen. Seit Gründung sind wir unter anderem auch für namhafte Hersteller im Pharma-, OTC- und Medizintechnikbereich in Marktforschungs- und Beratungsprojekten tätig, positionieren uns aber in diesem Projekt explizit nicht als Experten des Apotheken- oder Krankenkassenbereichs, sondern als Methoden- und Projektexperten. Denn für die ausgeschriebene Fragestellung spielen rechtliche Grundlagen sowie Kosten- und Umsatzdaten sowie Datenstrukturen eine wesentliche Rolle. Dass wir keine Dienstleister der Apotheken oder der Krankenkassen sind, sehen wir in dieser Fragestellung zudem als wichtige Voraussetzung der Neutralität. 

DAZ.online: Wie sieht Ihr Ansatz für das Forschungsprojekt aus und auf welche Datenbasis werden Sie zurückgreifen? 

An der Heiden: Das Projekt ist auf eine Dauer von 18 Monaten angelegt und wird von einem Forschungsbeirat begleitet, der Ende April zum ersten Mal tagt. Dort werden wir Details des Projektkonzepts vorstellen. Die Wahl der Datenbasis ist bereits wesentliches Element des Projekts. Wir werden auf repräsentative, belastbare Datenquellen zurückgreifen. 

DAZ.online: Wie stellen Sie sich die Kooperation mit der Apothekerschaft bzw. deren Berufsverband vor?

An der Heiden: Die ABDA ist Teil des Forschungsbeirats. Wir wünschen uns als Auftragnehmer des BMWi eine kooperative Zusammenarbeit und werden unsererseits daher auf sehr transparente Vorgehensweisen und Berechnungsmodelle Wert legen. Wir stehen im gesamten Projektverlauf in Kommunikation mit allen beteiligten Verbänden und Ministerien. Unser Vorgehen ist darüber hinaus jedoch ein wissenschaftliches, es geht im Kern nicht darum, Meinungen auszutauschen, sondern eine belastbare Datengrundlage für die AMPreisV zu bestimmen. Wie bei derartigen Projekten üblich, erwarten wir die Vertretung unterschiedlicher Positionen und Interessen und damit verbundene sportliche Diskussionen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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6 Kommentare

sportliche Diskussion

von Bernd Küsgens am 11.03.2016 um 12:32 Uhr

Dem ersten Teil kann ich fast zustimmen.
BAT zu fordern kann ich zwar nachvollziehen bin allerdings dagegen. BAT welchen? A 13, A 14? Bitte glauben Sie doch nicht, dass eine "Vergesellschaftung" der Apotheken unser Dilemma ändert.

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Am Problem vorbei?

von Reinhard Rodiger am 10.03.2016 um 15:00 Uhr

Da der Kern des Berufs garnicht aus Datenbanken generierbar ist, geht das Bemühen am Problem vorbei. Das betrifft die Thematisierung von Vertrauen,Kontakt und Unabhängigkeit oder eben die Determinanten des Heilsberufs.Es geht um Schadensverhütung durch tiefgreifende Kommerzialisierung der Ware Gesundheit..

Es gibt keine Branche, in der die Daten so zugänglich, transparent und aussagekräftig sind- wenn man es denn sehen will. Der Kostenanteil des Netzwerks Apotheke ist so gering, dass es schmerzt, in einem Atemzug mit hohen Arzneimittelpreisen genannt zu werden..Das ist das Surrogat für teure Apotheken.

Es kommt also darauf an, den Teil an selbstverschuldeter Unklarheit aufzuarbeiten und den lebensqualitätsrelevanten und beziehungsmässigen Anteil erfassbar zu machen.Vielleicht gehören ja solche psychosozialen Fragestellungen in den Betrachtungsrahmen.

Da ja Transparenz angeboten wird,steht der Transparenz ja nichts mehr im Weg. Dazu gehört auch die Debatte vorhandener Berateranalysen zur systematischen Benachteiligung von Personenunternehmen und die fehlende Berücksichtigung investiver Rückstellungen. und eines angemessenen Unternehmerlohns.

Angesichts der Einseitigkeit und fehlenden Kommentierung der vorhandenen Untersuchungen (SVR , diverse BMG- Gutachten etc) bleibt viel zu tun.Hoffentlich geschieht das substantieller als bisher.

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Sportlich? Gut so!

von Dr. Wolfgang Müller am 10.03.2016 um 13:55 Uhr

Hm …... hier muss jetzt dringend an die „Notwendigkeit zur Psychohygienischen Klospülung“ für unseren Berufsstand erinnert werden, die nicht zufällig gerade der Apotheker/Betriebswirt Dr. Reinhard Herzog hier letztens angemahnt hat. Keinen besseren Anlass könnte es geben als dieses Unternehmensberatungs-Projekt, um da jetzt ganz ganz schnell die Spülung zu ziehen. Hier oben in den beiden „Basis-Foren“ der kompetenten, kreativen Praktiker/innen, und dann hoffentlich ohne Kanal-Verstopfung bei unserer Unternehmer-Interessensvertretung DAV (noch besser auch in der ABDA insgesamt; sonst MUSS der DAV sich bei dieser Wichtigkeit loslösen, und stattdessen selber in den Beirat des „Gabriel-Projekts“; es geht hier um die Apotheken-BETRIEBE, nicht um fachliche Kammer-ABDA-Angelegenheiten!):

Wir sollten in dieses Projekt professionell, positiv, konstruktiv, kooperativ und ohne Denkverbote/ohne falsche Ängste (z. B. „Auskömmliche Honorierung der Individual-Herstellungen wie in Rest-Europa darf auf keinen Fall angesprochen werden, sonst bleibt ja auch bei uns nur das sinnvolle Viertel übrig!“) hereingehen. Sportlich eben, da hat Frau An der Heiden völlig Recht.

Das „Gabriel-Projekt“ ist richtig, gut und überfällig. Die ABDA hatte – wie ich gerade gelernt habe – 2012 mit der Treuhand ja schon etwas ähnliches begonnen. Warum auch immer, war das dann nichts geworden. Hier sollte man aber nicht weiter nachkarten „Wir hatten so tolle Zahlen, die böse Politik war damals schuld!“, sondern aus dem Neuen das Beste machen. Es sei denn, man WILL als Freier Beruf heilig-beflissen-rein-pharmazeutisch untergehen, reichlich derartige Lemminge soll es ja geben …...

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Ziel (ein böses gar) schon feststeht, ist eher gering. Dass es REINE Verzögerungstaktik sein könnte, stimmt wahrscheinlich auch nicht, und selbst wenn: Immer noch eine große Chance im Hier und Jetzt, die es zu nutzen gilt! Bei guten Unternehmensberatungen gibt es erfahrungsgemäß überaus wache und hochintelligente Geister, die sich sicher trotzdem der Sache selbst engagiert widmen würden. Wenn auch WIR den entsprechend motivierenden Input geben, und als professionell/erhaltenswerter Freier Beruf selbstbewusst, offen und überzeugend auftreten.

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Okay.

von gabriela aures am 10.03.2016 um 13:36 Uhr

1. "Denn für die ausgeschriebene Fragestellung spielen rechtliche Grundlagen sowie Kosten- und Umsatzdaten sowie Datenstrukturen eine wesentliche Rolle."

Nicht die Umsatzdaten, sondern die Packungszahlen oder DDD sind ausschlaggebend. Für die Preise der Innovationen oder der Hochpreiser können wir ApothekerInnen nichts, ebensowenig für die Diagnosen, die Multimorbidität oder das Verschreibungsverhalten der Ärzte.
Aber WIR sollen dafür bluten !
Man kann wunderbar die maximale Belastbarkeit eines Aufzugs berechnen (8 Personen, max. 640 Kilo), aber nicht den Gesundheits- oder besser Kranheitszustand einer Nation .
Außerdem hat in den Umsatzdaten der NON-GKV-Umsatz nichts verloren - daran möchte ich präventiv erinnern. Wenn ich gut in Zusatzverkäufen bin (jaha, auch dafür gibt es nicht zuletzt kammerseitig Seminare !), dann hat das außer meinem Steuerberater,evtl. meine Bank und mich NIEMANDEN zu interessieren.

2. "...sondern eine belastbare Datengrundlage für die AMPreisV zu bestimmen.."
Dann heißt es zu bedenken, daß die Zahlen der AMPreisV absolut veraltet sind. Eingeführt 2004 anhand der Datenlage von 2002 (?).Aus heutiger Sicht zum Lachen oder Weinen, je nachdem, wer die Zahlen anschaut.
Hier müssen die fachfremden, unabhängigen Experten eigentlich erstmal extrapolieren, bevor ordentlich gerechnet werden kann.Ob das dann aber noch im Sinne von Siggi und den Kassen ist ?

3. Seit 2004 wurden (verheerend genug) brav und leise immer neue Aufgaben übernommen, die eben NICHT in der AMPreisV abgebildet waren. Angeblich gibt es ein Umdenken der Kassen - aber nur solange das nicht wirklich in barer Münze endet Also muß endlich die ABDA hier die Aufstellung 2004 - 2007 (Rabattverträge) - 2012 machen und vorlegen. Und zwar zackig - und mutig .

4. Stichwort Polymedikation: immer mehr Patienten nehmen immer mehr Medikamente gleichzeitig - hier steigt der akute, schnelle Beratungsbedarf, was absolut nicht berücksichtigt wird . Diese Rechnung wird wohl am schwierigsten....

Die ABDA täte sehr gut daran, ihre Eitelkeit über Bord zu werfen und sich endlich mit wahrlichen Profis (spotan fällt mir Dr. Herzog ein) ans Rechnen zu machen, damit die hauseigene Maximalforderung nicht sowas wie 52 Cent für Rezeptur, Honorar UND BTM für die nächsten 10-15 Jahre heißt.

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sportliche Diskussion

von Christiane Patzelt am 10.03.2016 um 12:00 Uhr

Ich als Arbeitgeberin und Kleinunternehmerin brauche keine sportliche Diskussion, ich brauche eine Zukunft! Die ABDA als Datenquelle ist eine Katastrophe, die hat nämlich nur Daten von der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover - ein Grund, warum ich diese "Steuerberater" nicht mehr frequentiere! Ich bin gespannt, aus welchen Quellen dieses Beraterkonsortium betriebswirtschaftliche Zahlen ziehen möchte, die so halbwegs 20tausend Betriebsstätten abbilden...ich erwarte von diesem Projekt das Schlimmste aller Ergebnisse und ich sage euch, das Ergebnis dieser Studie steht doch heute schon fest, Frau an der Heiden soll dieses Ergebnis nur noch flott in 18 Monaten mit Zahlen untermalen!! Ich wiederhole mich erneut, ich bin ein stattlich regulierter "Kaufmann" und fordere die Bezahlung nach BAT!!

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