Dopingmittel

Meldonium-Verbot löst vermehrte Nachfrage aus

Remagen - 10.03.2016, 15:45 Uhr

Meldonium befindet sich seit Januar 2016 auf der "Dopingliste" (Foto: Screenshot www.nada.de / DAZ)

Meldonium befindet sich seit Januar 2016 auf der "Dopingliste" (Foto: Screenshot www.nada.de / DAZ)


Das Herzmittel Meldonium geriet zuletzt durch den Dopingfall der russischen Tennisspielerin Maria Scharapowa in die Schlagzeilen. Es ist aber auch ein zugelassenes Arzneimittel, zwar nicht in Deutschland, aber in Russland und zahlreichen GUS-Staaten. Was sollte man in der Apotheke hierüber wissen?

Meldonium, ein Inhibitor der Carnithin-Synthese, soll anti-ischämische und kardioprotektive Effekte haben. Das Wirkkonzept der Substanz beruht darauf, den Metabolismus des Herzmuskels im Falle einer Sauerstoffunterversorgung, zum Beispiel infolge eines Herzkranzgefäßverschlusses, vom aeroben auf den anaeroben Stoffwechsel umzustellen, um die Herzmuskelzellen trotzdem noch mit der notwendigen Energie zu versorgen. Doper wollen mit Meldonium ihre Belastbarkeit erhöhen und die Regeneration verbessern. 

Wo ist Meldonium zugelassen?

Einer der Haupt-Anbieter ist das lettische Pharmaunternehmen Grindeks (Warenzeichen: Mildronate®). Darüber hinaus gibt es rund zehn Pharmahersteller, vor allem in Russland und der Ukraine, die Meldonium-Generika vermarkten. Derzeit ist die Substanz in folgenden Ländern für den medizinischen Einsatz zugelassen: Lettland, Russland, Ukraine, Georgien, Kasachstan, Aserbaidschan, Belarus, Usbekistan, Moldawien und Kirgisistan. Zu den Markennamen in Russland gehören Cardionate, Idrinol, Medatern, Melfor, Midolat, Mildronate, Mildroxyn. Vermutlich ist Meldonium aber auch in anderen Ländern leicht zu bekommen, vor allem über Importe via den Internet-Handel.

Breiter therapeutischer Einsatz

Nach Angaben von Grindeks wird Meldonium in der klinischen Praxis breit eingesetzt, auch bei Athleten. Es wird vor allem verschrieben für Patienten mit Herz und Herz-Kreislauf- Erkrankungen, einschließlich stabiler Angina pectoris, Herzinsuffizienz (NYHA I-III-Funktionsklasse), Kardiomyopathie und funktionellen kardiovaskulären Erkrankungen. Als weitere Einsatzgebiete werden eine verminderte Sauerstoffversorgung des Gehirns, eine reduzierte Arbeitsfähigkeit, körperliche und psycho-emotionale Überlastung sowie die  Erholung nach zerebrovaskulären Erkrankungen angeführt. Hier gibt es durchaus einige „Steilvorlagen“ für potentielle Doper.

Wie kam Meldonium auf die Verbotsliste?

Im Jahr 2015 war Meldonium zunächst in das Monitoring-Programm der Welt Anti Doping Agentur (WADA) aufgenommen worden, nachdem es Berichte über die Verwendung während der Olympischen Spiele 2012 in London gegeben hatte. Solche Substanzen, zu denen auch einige Stimulantien gehören, sind zwar nicht verboten, stehen aber unter verschärfter Beobachtung. Die WADA-akkreditierten Kontroll-Laboratorien sind angehalten, die Substanzen aus dem Monitoring-Programm bei ihren Doping-Tests mit zu prüfen. Die Ergebnisse sollen bei der Entscheidung helfen, ob eine Substanz auf die Verbotsliste aufgenommen werden muss oder nicht. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Entscheidung hat eine Untersuchung im Auftrag der Europäischen Olympischen Komitees bei den Europaspielen in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku im Juni 2015 geliefert.

Die Ergebnisse aus Baku

Drei Daten-Quellen hatten das Wissenschaftler-Team genutzt, um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Meldonium während der Spiele eingesetzt wurde: Die Erklärungen der Athleten selbst zur Einnahme von Arzneimitteln und Supplementen, die Erklärungen von medizinischen Teams der Nationalen Olympischen Komitees bezüglich der Medikamente, die sie für die Behandlung der Sportler während der Spiele mitgebracht hatten, sowie die Ergebnisse von Doping-Tests auf Meldonium. Der Bericht über die Ergebnisse wurde gerade erst vom British Journal of Sports Medicine zur Veröffentlichung angenommen, ist aber bereits im Blog der Fachzeitschrift eingestellt. Die Forscher fanden eine Reihe von Ungereimtheiten.

Dichtung und Wahrheit

Nur zwei der 50 an den Spielen beteiligten Länder gaben an, Meldonium mitgebracht zu haben, aber Sportler aus sechs Ländern erklärten, sie verwendeten die Substanz. In 15 der 21 Sportarten während der Spiele wurde der Gebrauch des Herzmittels in den Doping-Tests nachgewiesen. Zwar waren 66 der in einem Labor in Moskau und im österreichischen Doping-Kontrollalbor Seibersdorf analysierten Urinproben positiv, aber nur 23 der 662 getesteten Sportler hatten den Gebrauch von Meldonium erklärt, darunter 13 Medaillen-Gewinner. Hiernach müssen die Athleten bei ihren Angaben mächtig geschummelt haben. Nach den Analysenergebnissen wagen die Forscher keine Prognose, wie weit verbreitet der Gebrauch von Meldonium tatsächlich ist oder bisher war.

Grindeks: Meldonium gehört nicht auf die Verbotsliste 

Das lettische Unternehmen Grindeks hat nach eigenem Bekunden versucht, die Aufnahme von Meldonium in die Dopingliste durch die WADA zu verhindern, ohne Erfolg. Meldonium könne weder die Leistung von normalen Zellen erhöhen noch die sportliche Leistung verbessern, betont Grindeks in einer Mitteilung. Es sei deshalb ein therapeutisches Medikament und kein Dopingmittel.  Über die Verwendung seines Präparates Mildronate® durch Profisportler lägen dem Unternehmen außerdem „keine direkten Informationen“ vor.

Foto: Screenshot www.nada.de

Auszug aus der Dopingliste

Absatz rasant gestiegen

Weder das Verbot noch die drastischen Folgen für weltberühmte Sportler, allen voran die russische Tennisspielerin Maria Scharapowa scheinen jedoch bislang eine abschreckende Wirkung zu zeigen. Ganz im Gegenteil: Medienberichten zufolge soll der Absatz sogar sprunghaft angestiegen sein, und das wohl kaum zu medizinischen Zwecken.

Wichtig für die Apotheke: Seit dem 1. Januar 2016 gehört Meldonium zu den verbotenen Dopingmitteln (Gruppe S4 Hormone und metabolische Modulatoren) mit allen rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich der Verschreibung, Anwendung, des Besitzes usw., die sich aus dem neuen Anti-Doping-Gesetz ergeben.

Bei Kundenanfragen in der Apotheke sollte auf diese Konsequenzen hingewiesen werden. 


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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