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Zytostatika-Ausschreibungen der AOK
Apotheker mahnen vor Preiskampf zulasten Krebskranker
Die AOK gefährde mit der jüngsten Zytostatika-Ausschreibung die nahe und flexible Versorgung Schwerstkranker, mahnt der Verband der Zyto-Apotheker. Er sieht den Gesetzgeber gefordert, das auf den billigsten Preis ausgelegte „Ausschreibungsunwesen“ abzuschaffen und die freie Apothekenwahl zu stärken.
Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) wirft der AOK vor, das Ende der Qualitätsversorgung krebskranker Patienten in Deutschland zu betreiben. Mit der erneuten Ausschreibung der Zyto-Versorgung werde es zu „irreparablen Schäden in der wohnortnahen und individuellen Versorgung Schwerstkranker kommen“, so VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.
Aktueller Grund: Am 16. März hat der AOK-Bundesverband die Versorgung von Onkologie-Patienten mit parenteralen Zubereitungen für die AOKen Hessen, Rheinland/Hamburg sowie Nordost europaweit ausgeschrieben. Damit erweitern die AOKen ihren Radius deutlich: Bislang gab es die Zyto-Verträge nur in Hessen und Berlin. Jetzt sind auch Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit im Boot. Insgesamt 79 Gebietslos umfasst die jüngste Ausschreibung
Preisdiktat der AOK
Der VZA kritisiert in einer Pressemitteilung, dass dabei „nichts anderes als der niedrigste Preis“ als Zuschlagskriterium gelten soll. Dieser „kompromisslose AOK-Preiskampf“ gehe zulasten der krebskranken Versicherten, die sich nun „dem Preisdiktat der AOK ausgesetzt“ sähen und denen künftig die beliefernde Apotheke vorgeschrieben werde. Die Beratung, beispielsweise über mögliche Nebenwirkungen, und heilberuflichen Dienstleistungen der spezialisierten Apotheken am Wohnort der Versicherten seien „diesen Landesverbänden gleichgültig“, so VZA-Präsident Peterseim.
Verfassungsbeschwerde ist eingelegt
Das Bundessozialgericht hatte im November 2015 geurteilt (Az.: B 3 KR 16/15 R), dass die AOK-Zyto-Verträge tatsächlich die freie Apothekenwahl der Patienten aushebeln. Gegen dieses Urteil ist in der vergangenen Woche – just einen Tag vor Veröffentlichung der neuen Ausschreibung – Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden.
Doch auf dessen Entscheidung will der VZA offenbar nicht vertrauen und fordert eine Gesetzesänderung. Der § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V, auf den sich die Ausschreibung stützt, solle abgeschafft werden, zudem müsse das Patientenwahlrecht – gerade in der onkologischen Versorgung – „umfassend und ausdrücklich“ gesetzlich geregelt werden. Krebspatienten dürften bei der Wahl ihrer Apotheke nicht schlechter gestellt werden als beispielsweise Diabetiker.
AOK-Bundesverband steht zu Ausschreibungen
Den AOK Bundesverband beeindruckt die Kritik nicht – hier sieht man sich durch das Bundessozialgericht gestärkt. „Mit der Ausschreibung nutzen wir die vom Gesetzgeber vorgesehenen Instrumente zur Stärkung einer wirtschaftlichen Zytostatika-Versorgung", heißt es seitens des Verbands. „Die Ausschreibung lässt sich ohne Qualitätseinbußen für den Patienten durchführen und reduziert den bürokratischen Aufwand beim verordnenden Arzt.“
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