SteuerStrafrecht

Tatort Offizin

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will mit aller Härte gegen Betrug bei Abrechnungen vorgehen. Öffentliche Apotheken hat er ebenfalls im Visier. Sein Plan: moderne Technik sowie unangemeldete Kontrollen in der Offizin. 

Tatort Offizin

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Entwürfe eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie einer technischen Verordnung veröffentlicht. Wolfgang Schäuble verpflichtet die Wirtschaft, technische Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen einzusetzen. Dazu gehören auch digitale Kassen in öffentlichen Apotheken.

Wie das BMF berichtet, handele es sich um ein „technologieoffenes“ Konzept, so dass verschiedene Lösungen den gleichen Zweck erfüllen könnten. Um verpflichtende Standards zu schaffen, ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jetzt gefordert. Experten werden in den nächsten Monaten technische Anforderungen spezifizieren und danach IT-Lösungen zertifizieren. 

Inhaber zur Kasse gebeten

Welche Kosten durch die neuen Vorgaben auf Apothekenleiter zukommen, lässt sich schwer sagen. Das BMF rechnet mit 106 Millionen Euro pro Jahr für die Wirtschaft. Dieser Betrag setzt sich aus 75.000 Euro für Zertifizierungen, 105 Millionen Euro für Wartungsarbeiten und 343.000 Euro für die Mitwirkung bei einer Kassen-Nachschau zusammen.

Hinzu kommen einmalige Investitionen von 470 Millionen Euro (Neugeräte: 405 Millionen Euro, Umrüstungsarbeiten: 22,5 Millionen Euro, Sicherheitsmodule: 17 Millionen, Personalkosten: 26 Millionen). IT-Experten schätzen, dass 411.000 Geräte ausgetauscht und 1,7 Millionen Geräte umgerüstet werden müssten. Das tatsächliche Ausmaß wird sich erst noch zeigen. 

Ungebetener Besuch

Mit Technik ist es aber nicht getan. „Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden“, heißt es im Entwurf. Das BMF räumt Amtsträgern dabei weitgehende Befugnisse ein. Sie dürfen „während der üblichen Geschäftszeiten des Steuerpflichtigen (...) Grundstücke und Räume von Steuerpflichtigen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, um vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen sowie der Kassenbuchführung zu prüfen.“

Gemeint sind gewerblich genutzte Immobilien, während Privaträume gegen den Willen von Inhabern nur zur Verhütung dringender Gefahren zugänglich sind. „Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Steuerpflichtigen haben dem damit betrauten Amtsträger auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.“ Schäuble selbst hofft auf ein „höheres Entdeckungsrisiko“.

Bei Beanstandungen sei es möglich, „ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Außenprüfung überzugehen“, schreiben BMF-Juristen. Steuerfahnder haben sogar die Option, verdeckt zu ermitteln. „Eine Beobachtung der Kassen und ihrer Handhabung in Geschäftsräumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist ohne Pflicht zur Vorlage eines Ausweises zulässig“, heißt es im Dokument. „Dies gilt zum Beispiel auch für Testkäufe.“

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