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Das Institutionskennzeichen
Dreh- und Angelpunkt der Abrechnung
Jede Apotheke hat eines, jede Arztpraxis, aber auch jede Krankenkasse und noch viele andere Institutionen im deutschen Gesundheitswesen: ein Institutionskennzeichen, kurz IK. Aber was bedeutet diese neunstellige Nummer überhaupt?
Das Institutionskennzeichen (IK) hat zentrale Bedeutung für die Abrechnung von Leistungen im deutschen Sozialsystem. Nach § 293 SGB V ist es das offizielle Kennzeichen der Leistungserbringer für Abrechnungszwecke. Es wird nicht nur von Apotheken und Ärzten, sondern auch von Krankenhäusern, Augenoptikern, Physiotherapeuten, Krankentransportunternehmen usw. verwendet. Auch die Versicherungsträger, also die Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen usw. haben jeweils ein IK.
Vergeben wird das IK von der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) in Sankt Augustin. Sie vergibt auf schriftlichen Antrag das Kennzeichen an jeden Vertragspartner, der „für die Sozialversicherung im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringt“. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter www.arge-ik.de
Aufbau des IK
Das IK besteht aus einer neunstelligen Zahl. Diese beinhaltet einige Informationen zur jeweiligen Institution, nämlich die Klassifikation, den Regionalbereich, die Seriennummer sowie eine Prüfziffer.
Die Stellen 1 und 2 codieren die Klassifikation, also um welche Art von Institution es sich handelt. 10 bezeichnet z.B. einen Krankenversicherungsträger, 12 einen Unfallversicherungsträger, 20 Ärzte und Kassenärztliche Vereinigungen, 30 Apotheken, 31 Augenoptiker, 40 Logopäden, 45 Hebammen usw.
Die Stellen 3 und 4 bezeichnen den Regionalbereich, also das Bundesland, aus dem der Leistungserbringer oder Versicherungsträger stammt. Es gibt für verschiedene Klassen von Vertragspartnern unterschiedliche Tabellen, welche Ziffern welche Region codieren. Allen gemeinsam ist, dass 00 bedeutet, dass die Institution im Ausland sitzt.
Die Stellen 5 bis 8 stellen die Seriennummer dar. Diese dient der Unterscheidung der IK-Inhaber der gleichen Klassifikation und Region. Dabei haben bestimmte Gruppen sogenannte Seriennummern-Kontingente, beispielsweise sind bei den Krankenkassen die Seriennummern von 1000 bis 1949 und 9500 bis 9999 für die AOKen reserviert.
An der 9. Stelle kommt dann eine einstellige Prüfziffer. Diese errechnet sich aus den Ziffern 3 bis 8 nach einer bestimmten Formel. Mit ihr kann bei maschineller Verarbeitung einfach sichergestellt werden werden, dass das IK keine Schreibfehler oder Zahlendreher enthält.
Ein Beispiel
Eine Apotheke aus München könnte folgende (fiktive) IK haben: 308412345. Dabei steht die 30 für die Klassifikation Apotheke, 84 für die Region München-Stadt, 1234 ist die (fiktive!) Seriennummer, 5 ist die aus Stellen 3 bis 8, also aus 841234 errechnete Prüfziffer.
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