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Überraschende Kehrtwende im Retax-Streit
BMG retaxiert Krankenkassen
Das BMG will nach Informationen von daz.online noch im April das Schiedsverfahren beenden - zugunsten der Apotheker. Nullretaxationen aufgrund von nichtigen Formfehlern soll es nicht mehr geben. Verstoßen die Kassen gegen das geplante Gesetz, sollen ihnen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gekürzt werden – und zwar um den exakten Wert des betroffenen Rezeptes.
Seit Jahren streiten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) darüber, ob die Kassen ihre Überweisungen an Apotheker
aufgrund von Formfehlern auf Rezepten einbehalten dürfen. Auch die gesetzlich einberufene
Schiedsstelle tat sich bis zuletzt schwer und war bislang zu keiner Lösung
gekommen. Jetzt will das BMG die Angelegenheit klären und noch in dieser
Woche einen ersten Entwurf für ein Apotheken-Retax-Restriktionsgesetz
(ApoRetaxRG) vorlegen.
Völlig überraschend hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach DAZ.online-Informationen alle Beteiligten des Retax-Streits am Mittwochabend ins Ministerium gerufen. Dem Vernehmen nach wollte der CDU-Politiker beiden Seiten nochmals die Möglichkeit bieten, sich einvernehmlich zu einigen. Bis in die frühen Morgenstunden brannten im BMG die Lichter. Vergebens.
Verdacht, dass Kassen gewinnbringend retaxieren
„Der Minister hat klar gemacht, dass er das Verhalten
einiger retaxfreudiger Kassen nicht länger duldet. Die Kassenvertreter haben
sich trotzdem kein Stück bewegt“, erklärte ein Sitzungsteilnehmer gegenüber DAZ.online. Im ApoRetaxRG soll nun geregelt werden, dass
Krankenkassen unbedeutende formale Fehler nicht zum Grund nehmen dürfen, ihre
Überweisungen an Apotheker komplett zu streichen. Das gilt sowohl für den
Vergütungsanspruch der Apotheker als auch für seine Auslagen für das jeweilige
Arzneimittel.
Für eine große Überraschung sorgte ein Sanktionsmechanismus,
den Gröhe in das Gesetz einbauen will. Demnach sollen Apotheker einer noch
einzurichtenden Retaxations-Sammelstelle im Bundesversicherungsamt (BVA)
unberechtigte Retaxschreiben der Kassen melden. Das BVA soll dann die
Zuweisungen an die Krankenkassen um den entsprechenden Betrag kürzen. Ähnliche
Abschläge von der Grundpauschale gibt es bereits aufgrund der
Versichertenstruktur von Krankenkassen. Das BMG habe dargestellt, dass man die
Regelung problemlos auf Formretaxationen ausweiten könne.
„Laut BMG besteht in einigen Fällen der Verdacht, dass die Kassen gewissermaßen gewinnbringend retaxieren. Warum sonst sollten sie andere Unternehmen damit beauftragen, Schreibfehler auf Rezepten zu finden?“, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Wie schon in der Begründung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) erwähnt, wolle das BMG mit den Sanktionen vermeiden, dass Apotheken aufgrund eines solchen Vorgehens wirtschaftlich geschwächt werden.
Start vielleicht schon 2016
Ein Lob gab es zudem für die Vertreter der ABDA. Das
Ministerium habe sich aufgrund „exzellent aufgearbeiteter, sehr gut
nachvollziehbarer Daten“ der Apothekerschaft für ein hartes Durchgreifen
entschieden, hieß es nach der Sitzung. Die ABDA habe nicht nur mehrere Fälle
von absurden Retaxationen nachgewiesen. Vielmehr seien einige Fälle zum
Vorschein gekommen, in denen die ausbleibenden Zahlungen Apotheken empfindlich
geschadet hätten.
Dem Vernehmen nach soll das ApoRetaxRG schon im Herbst 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Vorhaben wohl nicht zustimmen.
7 Kommentare
Retax
von Dr. radman am 04.04.2016 um 11:21 Uhr
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Genau das wär's ...
von Kerstin Kemmritz am 01.04.2016 um 14:46 Uhr
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Retaxmilderung?
von Heiko Barz am 01.04.2016 um 13:00 Uhr
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Das wärs doch :)
von Nele Will am 01.04.2016 um 11:15 Uhr
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Spielt
von Andreas Dömling am 01.04.2016 um 10:01 Uhr
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Da wart Ihr aber schon besser...;-)
von Sabrina Laurenzhuisen am 01.04.2016 um 9:16 Uhr
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Schön wärs.
von Jess am 01.04.2016 um 9:10 Uhr
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