Überraschende Kehrtwende im Retax-Streit

BMG retaxiert Krankenkassen 

Berlin - 01.04.2016, 09:00 Uhr

Bis spät in die Nacht verhandelte Gesundheitsminister Gröhe mit Vertretern der Kassen und des DAV.

Bis spät in die Nacht verhandelte Gesundheitsminister Gröhe mit Vertretern der Kassen und des DAV.


Das BMG will nach Informationen von daz.online noch im April das Schiedsverfahren beenden - zugunsten der Apotheker. Nullretaxationen aufgrund von nichtigen Formfehlern soll es nicht mehr geben. Verstoßen die Kassen gegen das geplante Gesetz, sollen ihnen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gekürzt werden – und zwar um den exakten Wert des betroffenen Rezeptes.

Seit Jahren streiten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) darüber, ob die Kassen ihre Überweisungen an Apotheker aufgrund von Formfehlern auf Rezepten einbehalten dürfen. Auch die gesetzlich einberufene Schiedsstelle tat sich bis zuletzt schwer und war bislang zu keiner Lösung gekommen. Jetzt will das BMG die Angelegenheit klären und noch in dieser Woche einen ersten Entwurf für ein Apotheken-Retax-Restriktionsgesetz (ApoRetaxRG) vorlegen. 

Völlig überraschend hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach DAZ.online-Informationen alle Beteiligten des Retax-Streits am Mittwochabend ins Ministerium gerufen. Dem Vernehmen nach wollte der CDU-Politiker beiden Seiten nochmals die Möglichkeit bieten, sich einvernehmlich zu einigen. Bis in die frühen Morgenstunden brannten im BMG die Lichter. Vergebens.

Verdacht, dass Kassen gewinnbringend retaxieren

„Der Minister hat klar gemacht, dass er das Verhalten einiger retaxfreudiger Kassen nicht länger duldet. Die Kassenvertreter haben sich trotzdem kein Stück bewegt“, erklärte ein Sitzungsteilnehmer gegenüber DAZ.online. Im ApoRetaxRG soll nun geregelt werden, dass Krankenkassen unbedeutende formale Fehler nicht zum Grund nehmen dürfen, ihre Überweisungen an Apotheker komplett zu streichen. Das gilt sowohl für den Vergütungsanspruch der Apotheker als auch für seine Auslagen für das jeweilige Arzneimittel. 

Für eine große Überraschung sorgte ein Sanktionsmechanismus, den Gröhe in das Gesetz einbauen will. Demnach sollen Apotheker einer noch einzurichtenden Retaxations-Sammelstelle im Bundesversicherungsamt (BVA) unberechtigte Retaxschreiben der Kassen melden. Das BVA soll dann die Zuweisungen an die Krankenkassen um den entsprechenden Betrag kürzen. Ähnliche Abschläge von der Grundpauschale gibt es bereits aufgrund der Versichertenstruktur von Krankenkassen. Das BMG habe dargestellt, dass man die Regelung problemlos auf Formretaxationen ausweiten könne. 

„Laut BMG besteht in einigen Fällen der Verdacht, dass die Kassen gewissermaßen gewinnbringend retaxieren. Warum sonst sollten sie andere Unternehmen damit beauftragen, Schreibfehler auf Rezepten zu finden?“, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Wie schon in der Begründung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) erwähnt, wolle das BMG mit den Sanktionen vermeiden, dass Apotheken aufgrund eines solchen Vorgehens wirtschaftlich geschwächt werden.

Start vielleicht schon 2016

Ein Lob gab es zudem für die Vertreter der ABDA. Das Ministerium habe sich aufgrund „exzellent aufgearbeiteter, sehr gut nachvollziehbarer Daten“ der Apothekerschaft für ein hartes Durchgreifen entschieden, hieß es nach der Sitzung. Die ABDA habe nicht nur mehrere Fälle von absurden Retaxationen nachgewiesen. Vielmehr seien einige Fälle zum Vorschein gekommen, in denen die ausbleibenden Zahlungen Apotheken empfindlich geschadet hätten. 

Dem Vernehmen nach soll das ApoRetaxRG schon im Herbst 2016 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Vorhaben wohl nicht zustimmen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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7 Kommentare

Retax

von Dr. radman am 04.04.2016 um 11:21 Uhr

Nicht zu früh freuen. Abwarten....

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Genau das wär's ...

von Kerstin Kemmritz am 01.04.2016 um 14:46 Uhr

Bitte den Artikel am 2.4.16 noch mal veröffentlichen!

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Retaxmilderung?

von Heiko Barz am 01.04.2016 um 13:00 Uhr

Wenn dieser Bericht ein Aprilscherz wäre, gäbe es wohl kaum Perfideres für unser aller Berufsumfeld.
Dass die Retaxstrategie der KKassen, mit den von ihnen beauftragten Korrekturfirmen nicht so vom Tisch kommen, wie oben beschrieben, möchte ich auf Grund leidvoller Erfahrung nicht so einfach glauben.
Die Tatsache aber, dass das BMG vielleicht erkannt hat, wie die KKassen mit ihren angeschlossenen "Wegelagerern" die Apotheken aussaugen, mag ja ein Grund für diese politisch relativ kurzfristige Gesetzesvorlage sein.
Dagegen steht aber der Satz,: " dass KKassen unbedeutende formale Fehler nicht als Grund nehmen dürfen...."
Was sind nun unbedeutende formale Fehler ?
Da wird es dann ein neues, unübersichtliches Interpretationsfeld für kassenabhängigen Geldeintreiber geben. Die werden noch lange keine Ruhe geben.

Die Worte des Berichtes las ich gerne, allein mir fehlt der Glaube. Diese tiefwurzelnde Warze in unserem System läßt sich sicher nicht so einfach vereisen und entfernen.

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Das wärs doch :)

von Nele Will am 01.04.2016 um 11:15 Uhr

Außerdem werden alle bisher ausgesprochenen Retaxationen für ungültig erklärt und mit je 20 % Zinsen rückvergütet.

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Spielt

von Andreas Dömling am 01.04.2016 um 10:01 Uhr

nicht mit meinen Gefühlen. War das jetzt echt ein Aprilscherz ;-)

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Da wart Ihr aber schon besser...;-)

von Sabrina Laurenzhuisen am 01.04.2016 um 9:16 Uhr

Da wart Ihr aber schon besser...letztes Jahr zum Beispiel ;-)

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schön wärs.

von Jess am 01.04.2016 um 9:10 Uhr

April, April

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