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Regelungen der Ersatzkassen
Friedenspflicht bis zum Sommer verlängert
Die Ersatzkassen verlängern ihre Friedenspflicht zu Retaxationen wegen des Vornamens und der Telefonnummer des Arztes um drei Monate. Außerdem treten zum 1. April Neuerungen zum Arzneimittelversorgungsvertrag in Kraft.
Hamburg – 31.03.2016, 13:30 Uhr

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