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APOkix-Umfrage zu Apotheken-OHGs
Vorteile bei Vertretung und Teilzeitarbeit
Noch ist die Apotheke, die als offene Handelsgesellschaft (OHG) betrieben wird, die Ausnahme. Doch Inhaber dieser Apotheken sehen in dieser Rechtsform Vorteile. Vor allem, weil sie die Kombination von Leitung der Apotheke und Teilzeitarbeit ermöglicht.
Derzeit gibt es noch vergleichsweise wenige Apotheken-OHGs in Deutschland, in der die Verantwortung auf den Schultern mehrerer Apotheker ruht. Nach Angaben der ABDA stieg ihre Zahl zwischen 2004 und 2014 aber von rund 380 auf rund 640 – ein starkes Wachstum auf niedrigem Niveau.
Im März befragte das Institut für Handelsforschung (IFH) Köln mehr als 200 Apothekeninhaber und -leiter nach ihrer Einstellung zu Apotheken-OHGs. Knapp 98 Prozent von ihnen führen ihren Betrieb als eingetragener Kaufmann (e. K.). Nur zwei Prozent nutzen die einzige andere zulässige Rechtsform der OHG.
Ein Modell Apotheke für Frauen?
Doch knapp die Hälfte der APOkix-Teilnehmer geht davon aus, dass sich künftig mehr Apotheker für die Rechtsform der OHG entscheiden werden. Aus Sicht von fast zwei Drittel der Befragten ist ihr größter Vorteil, dass sich die approbierten Inhaber im Krankheitsfall oder Urlaub gegenseitig vertreten können. 60 Prozent schätzen an einer OHG, dass Inhaber auch in Teilzeit arbeiten können. 51 Prozent sehen in diesem Modell den Vorteil, dass Arbeit und Familie besser vereinbart werden können.
In diesem Sinne ist die Mehrheit der APOkix-Teilnehmer der Meinung, dass die Gründung einer Apotheken-OHG insbesondere für Apothekeninhaber interessant sei, die in Teilzeit arbeiten möchten (79 Prozent). Etwa ebenso viele denken, dass die wachsende Zahl der OHG-Gründungen mit der zunehmenden Feminisierung des Berufsstandes zusammenhängt. Für knapp zwei Drittel der Befragten sind OHGs zudem insbesondere bei der Gründung von Filialverbünden relevant; die dazu notwendigen Investitionen überstiegen oftmals das, was ein einzelner Apotheker leisten könne.
Kein Allheilmittel für Apotheker
Hingegen glaubt nur gut jeder fünfte Befragte, dass die Gründung von OHGs die Schließung von Apotheken vermeiden könnte. 46 Prozent lehnen die Rechtsform ab, weil sie zu Einbußen beim Gewinn führt. Nur elf Prozent meinen, man könne mit einer OHG die Planungssicherheit erhöhen, nur gut sieben Prozent sehen Wettbewerbsvorteile durch besseres Know-how.
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