Apotheker-Petition

Landtage besprechen Arzneimittel auf Ebay

Berlin - 15.04.2016, 07:30 Uhr

Der Verein Freie Apothekerschaft hat es im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Medikamenten im Internet nun in neun Landtage geschafft. (Foto: Konstantin Yuganov / Fotolia | Screenshot: www.ebay.de)

Der Verein Freie Apothekerschaft hat es im Kampf gegen den illegalen Verkauf von Medikamenten im Internet nun in neun Landtage geschafft. (Foto: Konstantin Yuganov / Fotolia | Screenshot: www.ebay.de)


Die Petition des Vereins Freie Apothekerschaft gegen den Verkauf von Arzneimitteln auf Ebay reitet auf einer Erfolgswelle: Der Bundestag hat zwei Bundesministerien auf den Plan gerufen und die Bundesländer informiert. In neun Landtagen soll das Thema besprochen werden. Bei der ABDA sieht man keinen Handlungsbedarf.

Jeder Bürger kann beim Deutschen Bundestag eine Petition einreichen. Der Weg eines solchen Anliegens vom Versenden bis hin zu einer Stellungnahme des Bundestags ist allerdings lang und beschwerlich. Schafft es ein Anliegen in den Petitionsausschuss, prüft dieser mit dem zuständigen Bundesministerium die Relevanz des Themas. Ist dies der Fall, müssen zunächst der Ausschuss und dann das Bundestagsplenum einen Handlungsbedarf beschließen. Im äußersten Fall wird die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden. Nur wenige Beschwerden schaffen es, all diese Hindernisse zu überwinden.

Die Beschwerde des Vereins Freie Apothekerschaft schon. Der Verein beklagt in seiner Petition, dass Privatpersonen immer wieder Anzeigen und Auktionen mit Arzneimitteln schalten. In mehr als 2000 Fällen hat der Verein alleine im Jahr 2015 solche Vergehen aufgedeckt und eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, die Löschung zu veranlassen. Die meisten Seiten, wie beispielsweise Ebay oder Ebay Kleinanzeigen, kommen dieser Forderung schnell nach. Den Apothekern geht das aber nicht weit genug.

„Wir wollen erreichen, dass Laien solche Arzneimittel-Anzeigen gar nicht mehr veröffentlichen können und dass die Betreiber dafür sorgen, dass die Angebote nicht erscheinen. Die Portale müssen agieren und nicht nur reagieren, indem sie erst nach unseren Hinweisen Anzeigen löschen. Oft sind die Arzneimittel ja auch schon verkauft, bevor sie von den Portalbetreibern gelöscht werden“, erklärt Reinhard Rokitta, Vorsitzender des Vereins Freie Apothekerschaft.

Bundestag alarmiert Landtage

Nachdem der Petitionsausschuss die Petition Mitte März geprüft hatte und eine „Handlungsempfehlung an die Bundesregierung“ offiziell bestätigt hatte, hat nun auch das Plenum des Bundestages zugestimmt. Mit dem Votum wurden das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesinnenministerium beauftragt, das Anliegen zu prüfen. Innerhalb eines Jahres müssen beide Häuser mitteilen, ob und inwiefern sie gegen den Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten im Internet vorgehen wollen.

Der Verein hat aber einen noch viel wichtigeren Teilerfolg errungen: Der Bundestag hat nun auch alle Landtage über die Problematik informiert und sie auf mehrere „Verstöße gegen das strafrechtliche Verbot des Handelns mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken“ hingewiesen. Die Resonanz in den Ländern ist beeindruckend. Neun Landtage haben inzwischen mitgeteilt, das Thema auf die Agenda zu setzen. Dazu gehören Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg.

ABDA braucht kein neues Gesetz

Rokitta freut sich über diese Entwicklung, gibt aber gleichzeitig zu Bedenken, dass die Standesvertretungen seinen Verein und das Vorhaben zu keinem Zeitpunkt unterstützt haben. Insbesondere von der ABDA fühle er sich „allein gelassen“. Schließlich sei man in Berlin informiert gewesen und habe die besseren politischen Kontakte. „Das ist eine absolute Null-Reaktion. Die ABDA ist aus unserer Ansicht verpflichtet, die Apothekerschaft dahingehend zu schützen“, moniert Rokitta.

Dabei ist man sich in der Sache einig. Auf Nachfrage von DAZ.online sagte ein Sprecher der ABDA: Die Rechtslage ist klar. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur durch Apotheken beziehungsweise nach Vorlage eines ärztlichen Rezeptes abgegeben werden.“ Und weiter: In jedem der ABDA „bekannt werdenden Fall“ benachrichtige man den Portalbetreiber und verlange die Beendigung der Anzeige. Ein Appell an den Gesetzgeber ist aus Sicht der ABDA allerdings nicht nötig. Schließlich seien solche Angebote von Privatpersonen bereits jetzt unzulässig, „ein unmittelbarer Handlungsbedarf des Gesetzgebers ist nicht zu erkennen“, so der Sprecher.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Und die Aussage ist auch noch falsch

von Thomas Brongkoll am 15.04.2016 um 18:32 Uhr

dann in einschlägigen Urteilen, nachzulesen beim Kollegen Frensemeyer, ist der Verkauf durch PRIVATPERSONEN/ LAIEN eben nicht strafbar!

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Liebe ABDA

von Andreas Dömling am 15.04.2016 um 13:48 Uhr

ihr seid §$%%&$%. Ich kann es leider nicht anders asudrücken. Was soll das, für WAS seid ihr da, WAS macht ihr. Ihr solltet uns vertreten uns unterstützen für uns kämpfen, ihr macht nichts dergleichen. Ich fühel mich verraten verkauft und allein gelassen. Vielen Dank fürs Nichtstun!

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Mir fällt zu..

von Christiane Patzelt am 14.04.2016 um 15:27 Uhr

..soviel Ignoranz und Hochnäsigkeit plus Untätigkeit nix mehr ein. Die komplette ABDA liegt wie eine sedierte 89-jährige auf ihrer Sänfte...wann beerdigen wir diesen "Verein" als Standesvertretung ? Liebe Kammer Brandenburg, lieber Verband Brandenburg, stellt doch die Zahlungen endlich ein!!

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