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KabinettsBeschluss
Wirtschaft übt scharfe Kritik an Tabakwerbeverbot
Ab Ende Mai müssen sich Raucher auf große Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nun soll auch Plakat- und Kinowerbung ein Riegel vorgeschoben werden. Nicht nur die Tabakindustrie warnt vor einem Präzedenzfall.
Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden. Nach dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf von Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) soll das Tabakwerbeverbot auch sogenannte E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen erstrecken. An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind.
Tabakindustrie und Werbewirtschaft kritisieren die Pläne und hoffen auf Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren. Damit würde erstmals in Deutschland für ein legales und frei handelbares Produkt nicht mehr geworben werden dürfen, heißt es.
Deutschland ist nach Darstellung des Ministeriums das letzte EU-Land, in dem noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zulässig ist. In Bulgarien sei Werbung für Erzeugnisse verboten, nicht aber für Marken.
Heute gehe es gegen Sexismus und Tabak
„Das Werbeverbot wäre ein Präzedenzfall“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie, Michael von Foerster. Es sei zu befürchten, dass weitere Verbotsmaßnahmen für „gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten und gesundheitlich riskante Produkte“ folgen. „Heute geht es gegen Sexismus und Tabak, morgen gegen Alkohol, Zucker, Lebensmittelfette, Extremsportarten und Individualverkehr”, sagte von Foerster. „Politiker dürfen aber nicht zu Tugendwächtern werden.”
Der Hersteller Reemtsma verwies auf die Auswirkungen des sinnvollen Jugendschutzes. Statistiken zeigten, dass Deutschland damit erfolgreicher im Rückgang der Raucherquoten bei Jugendlichen sei, als Länder, in denen Tabak völlig von den Sichtflächen verbannt sei.
Erst kürzlich wurde per Gesetz die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie für Tabakprodukte in Deutschland beschlossen. Danach müssen ab Mai dieses Jahres künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein – weit mehr als bisher schon. Die geplante Ausweitung des Werbeverbots wird in einem separaten Gesetz geregelt.
Nach dem Gesetzentwurf soll zudem ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak an Verbraucher geregelt werden. Andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter sollen nur noch in Fachgeschäften kostenlos abgegeben werden.
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