Offener Brief des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz

Unmut über Kontingentierung von Biogen

Stuttgart - 26.04.2016, 11:00 Uhr

(Screenshot: DAZ.online)

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Immer wieder sind Arzneimittel nicht über den pharmazeutischen Großhandel zu  bekommen, weil der Hersteller seine Lieferungen kontingentiert. Dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz reicht es nun – er hat einen geharnischten Brief an Biogen geschrieben.

Man könne nicht mehr von Einzelfällen sprechen, dazu häuften sich solche Vorgänge in letzter Zeit zu sehr, schreibt der Apothekerverband Rheinland-Pfalz an den Hersteller Biogen. Man sehe sich nun gezwungen, seinem Unmut öffentlich zu machen. Was die Gemüter so erregt: Der Verbandspräsident Theo Hasse hatte vor einiger Zeit mehrere Packungen des Immunmodulators TecFidera (Dimethylfumarat) über seinen pharmazeutischen Großhandel bestellt. Dieser konnte allerdings nicht liefern, da er selber vom Hersteller Biogen nur kontingentiert beliefert werde.

Nachdem Hasse von der Biogen gesagt worden war, TecFidera sei in „jeder Menge“ lieferbar, informierte er seinen Großhändler über diese Auskunft – für den Großhändler sei jedoch keine Lieferung möglich gewesen. Eine Direktbestellung bei Biogen habe dagegen problemlos funktioniert, bereits am nächsten Tag sei die bestellte Ware in der Apotheke gewesen.

Hochpreisige Arzneimittel wie TecFidera betroffen

Der Apothekerverband beobachtet in letzter Zeit vermehrt, dass bestimmte Arzneimittel nicht oder zumindest nicht in ausreichender Menge an den pharmazeutischen Großhandel geliefert werden. Bei direkter Bestellung einer Apotheke sei das Präparat aber in – scheinbar – unbegrenzter Menge erhältlich. Da liege die Vermutung nahe, dass andere Gründe als Lieferschwierigkeiten des Herstellers vorlägen, so ein Sprecher des Verbands. Auffallend ist jedenfalls, dass Kontingentierungen der Hersteller eher hochpreisige Arzneimittel betrifft – eine 28-Tages-Packung TecFidera 240 mg hat einen Apothekenabgabepreis von 1254,44 Euro. Biogen schweigt zu den Vorwürfen, bisher wurden weder der offene Brief noch die Fragen von DAZ.online beantwortet.

Der Verband jedenfalls erinnert Biogen in seinem Schreiben an die Lieferungsverpflichtung nach § 52b AMG. Darin heißt es in Satz 2: „Pharmazeutische Unternehmer müssen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung vollversorgender Arzneimittelgroßhandlungen gewährleisten.“

Der rheinland-pfälzische Verband weist allerdings selbst auf die Krux dieses Paragrafen hin, nämlich dass eine Verletzung „keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht“. Doch die aus der Vorschrift resultierende Verpflichtung sei eindeutig. Deswegen protestiere man mit dem offenen Brief „sowohl im Sinne der ordnungsgemäßen, gesetzlich verankerten, Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln, als auch im Interesse eines störungsfreien Ablaufs und wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes“ in den Apotheken gegen die Geschäftspolitik von Biogen. 


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