- DAZ.online
- News
- Politik
- Das Entlassrezept geht ...
Streit zwischen Kliniken und Kassenärzten
Das Entlassrezept geht vor die Schiedsstelle
Eigentlich sollten Klinikärzte Patienten schon seit Jahresbeginn Kurzzeit-Rezepte mitgeben können. Weil sich DKG und KBV über die Umsetzung streiten, steht der Plan vorerst auf dem Abstellgleis – dem Gesundheitswesen droht die Einrichtung einer weiteren Schiedsstelle. Dr. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, gab auf dem DAV-Wirtschaftsforum den Kassenärzten die Schuld an „zahlreichen Kontroversen“.
Der Gesetzgeber hatte das Entlassrezept mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz etabliert. Darin war vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) genaue Spielregeln in einer Richtlinie definiert. Gleichzeitig wurden Krankenhäuser und Kassenärzte aufgerufen, die genaue Umsetzung vertraglich festzuhalten. Starttermin für die neuen Klinik-Rezepte sollte laut Gesetz der 1. Januar 2016 werden.
Der G-BA hatte seine Richtlinie im Dezember 2015 pünktlich an den Start gebracht. Darin hatte der Ausschuss unter anderem festgelegt, dass Klinikärzte grundsätzlich von einer Verordnung absehen sollen, wenn sie ausreichend Medikamente mitgeben können. Insbesondere vor Wochenenden und Feiertagen sollen demnach Arzneimittel mitgegeben werden. Die ABDA hatte sich gegen diese Regelung ausgesprochen – war aber nicht angehört worden. Die Apotheker hatten auch gefordert, dass sie eventuelle Fehler auf den Rezepten selbst verbessern dürfen. Auch diesen Vorschlag lehnte der G-BA ab: Ist das Rezept fehlerhaft, muss der Patient zurück in die Klinik. Weiterhin sollen Klinikärzte laut G-BA-Beschluss nur die kleinsten Packungsgrößen verordnen dürfen.
Klinikärzte sollen Rabattverträge beachten
Am G-BA liegt es also nicht, dass das Entlassrezept noch nicht ausgestellt werden kann. Beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin gab Dr. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den Kassenärzten die Schuld an „zahlreichen Kontroversen“. Den größten Konflikt gebe es wegen der Frage, welche Patienten von den Klinik-Rezepten profitieren können. Die KV will den Patientenkreis einschränken, die Kliniken wollen ihn möglichst offen halten.
Baum sagte weiterhin, dass es viele Themen gebe, die ihn „emotional auf die Palme“ brächten. Unter anderem fordern die Kassenärzte laut Baum, dass die Kliniken bei ihren Verordnungen die Rabattverträge beachten. „Wir können so aber nicht verordnen, weil wir gar keinen Einblick haben, welche Rabattverträge gerade gelten“, kommentierte der DKG-Chef. Eine weitere Forderung der Kassenärzte sei, dass alle verordnenden Klinikärzte sich im IT-Bereich unter den Normen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zertifizieren. Außerdem sollten alle Klinikärzte eine lebenslange KV-Arzt-Nummer für die Verordnungen erhalten. „Von einer Zwangsmitgliedschaft unserer Ärzte bei einer KV wären wir dann nicht mehr weit entfernt“, sagte Baum.
Die DKG wird in den kommenden Wochen daher die im Gesetz vorgesehene Schiedsstelle anrufen. „Wir haben einfach noch nicht fertig verhandelt. Wir brauchen noch Zeit.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.