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Noweda in Barsbüttel
Anwohner wollen Bebauungsplan kippen
Die Apothekergenossenschaft Noweda plant eine Lagerhalle in Barsbüttel bei Hamburg. Anwohner machen gegen die Pläne mobil. Ihre letzte Chance ist ein Normenkontrollverfahren mit ungewissem Ausgang.
Die Noweda hat vor wenigen Tagen ihren Standort Böblingen eröffnet. Aber auch im Norden Deutschlands will der Großhändler expandieren. In Barsbüttel soll eine neue Lagerhalle entstehen, um Apotheken aus dem Raum Hamburg zu beliefern. Bereits im März 2013 erwarb die Apothekergenossenschaft große Teile des Grundstücks des Pharmaunternehmens Takeda. Eine Bürgerinitiative widersetzt sich den Planungen.
Lärm und Abgase
Dabei geht es weniger um Noweda an sich, als um die Ausweisung der Flächen als Gewerbegebiet. Die Interessensgemeinschaft (IG) Willinghusen wünscht sich von ihrer Gemeinde für die brach liegende Fläche zwei ganz andere Projekte: den Bezug bestehender Gebäude durch das Thünen-Institut für Holzforschung und 60 Wohneinheiten für Senioren beziehungsweise junge Familien. Vom geplanten Noweda-Standort erwarten sie viel Verkehr inklusive Lärm und Schadstoffemission. Die IG zitiert aus einem Noweda-Schreiben vom Dezember 2015: „Die Fahrbewegungen unserer Zulieferer und unserer Auslieferungsfahrzeuge (ausschließlich Kleinwagen) sind von untergeordneter Bedeutung.“ Bürger erwarten sehr wohl regen LKW-Verkehr. Auch die im Schreiben erwähnte „Gründung der Noweda-Stiftung, die sich insbesondere für Kindergärten und Schulen – aktuell mit Weihnachtstüten für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Willinghusen – und für die Förderung von Jugendlichen einsetzt“ kritisieren Bewohner als „offensichtlichen Anbiederungsversuch“.
Bürgerbegehren abgelehnt
Während der Gemeinderat dem Noweda-Projekt stets offen gegenüberstand, mobilisierte die Interessengemeinschaft die Anwohner, ihr Recht auf Mitbestimmung geltend zu machen. Bis Ende 2015 hatte die iG Willinghusen 1.085 Unterschriften gesammelt, um ein Bürgerbegehren zu initiieren. Erfolglos. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in Kiel lehnte mit folgendem Aktenvermerk ab: „Nach Prüfung der Unterlagen kann das Bürgerbegehren nicht zugelassen werden.“ Dabei kam der Gemeinde eine juristische Spitzfindigkeit zugute: Der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans kann Gegenstand von Bürgerbegehren sein – nur gibt es diesen eben nicht. Ende Februar gaben die Gemeindevertreter grünes Licht für die Änderung des Bebauungsplans im Sinne von Noweda.
IG-Sprecher Hinrich Thormählen gibt jedoch nicht auf und will jetzt ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig einleiten. Ziel ist, Rechtsnormen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich mit höherrangigem Recht vereinbaren lassen. Andreas Dimke erklärte als Anwalt gegenüber dem Hamburger Abendblatt: „Sobald die Gemeinde den Bebauungsplan veröffentlicht hat, werden wir die Unterlagen abschicken.“ Das Verfahren könne drei Monate, aber auch zwei Jahre dauern. Ob die Noweda tatsächlich ab 2017 von Barsbüttel aus Apotheken versorgen wird, ist derzeit ungewiss.
Noch keine Stellungnahme
Der Großhändler selbst wollte sich heute gegenüber DAZ.online nicht äußern. Man sei vom Medienbericht heute ebenfalls überrascht worden, sagte ein Sprecher. Er kündigte in den nächsten Tagen eine Stellungnahme des Vorstands an.
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