Vergütung für Einzelimporte

DAV beschwert sich über Fycompa

Berlin - 28.04.2016, 19:00 Uhr


Immer wieder kommt es vor, dass Pharmaunternehmen ein Arzneimittel vom Markt nehmen, weil sie mit dem Erstattungsbetrag nicht einverstanden sind. Wenn Ärzte das Präparat trotzdem verschreiben, müssen die Apotheker das Arzneimittel über ein kompliziertes Verfahren importieren. Für den Aufwand fordert der Deutsche Apothekerverband eine höhere Vergütung.

Es geht um die sogenannten „Opt Outs“: Dazu kommt es während oder nach dem Verfahren der frühen Nutzenbewertung, wenn Pharmaunternehmen mit dem vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen Rabatt so unzufrieden sind, dass sie ihr Arzneimittel vom deutschen Markt nehmen. Seit 2012 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von rund 200 Arzneimitteln bewertet. Mehr als 20 neue Präparate sind seitdem einem „Opt Out“ zum Opfer gefallen und werden hierzulande nicht mehr vertrieben.

Eines dieser Präparate ist das Antiepileptikum Fycompa mit dem Wirkstoff Perampanel. Fycompa hat einen langen Leidensweg hinter sich: Zweimal bewarb sich der Hersteller Eisai damit beim G-BA, zweimal lautete der Beschluss „kein Zusatznutzen“. Schon nach dem ersten Beschluss (2013) entschied der Hersteller, das Präparat vom Markt zu nehmen. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits mehr als 5000 Epilepsiepatienten in Deutschland mit Perampanel behandelt. Zunächst sollte die Marktrücknahme vorübergehend sein. Doch nach der zweiten erfolglosen Nutzenbewertung kam die Nachricht, dass Fycompa in Deutschland nicht mehr vertrieben werde.

Extrem aufwendiges Importprogramm

Nach dem Marktrückzug stellte Eisai das Arzneimittel zunächst über ein Import-Programm aus der Schweiz zur Verfügung. Das Programm wurde von der Clinigen Group PLC organisiert. Schon damals hatten die Apotheken damit einen erheblichen Mehraufwand. Um Fycompa zu beziehen, mussten sie mehrere gesetzlich vorgeschriebene Formulare ausfüllen. Außerdem mussten sie eine nicht minder komplizierte Zollerklärung bearbeiten, um das Medikament aus der Schweiz zu importieren. Immerhin: Eisai gab das Medikament über das Importprogramm kostenfrei ab.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Chef des Bayerischen Apothekerverbandes und Vorstandsmitglied des DAV, beschwerte sich bei einer Podiumsdiskussion des DAV-Wirtschaftsforums über den Aufwand: „Gerade bei der Abrechnung des Apothekenhonorars, die ja zum komplexen Bestellverfahren hinzukam, gab es enorme Schwierigkeiten. Diese Bürokratie war für uns alle eine geistige Herausforderung.“

Ende März 2016 lief das Importprogramm von Eisai aus. Seitdem können die Apotheker das Arzneimittel nur noch über einen offiziellen Einzelimport aus dem Ausland bestellen. Die jeweilige Krankenkasse muss den Import allerdings vorher bewilligen – auch dadurch entsteht dem Apotheker natürlich wieder Aufwand. Beim DAV-Wirtschaftsforum wies Dr. Rainer Bienfait, Chef des Berliner Apothekervereins und stellvertretender Vorsitzender des DAV, darauf hin, dass das Bestellverfahren seit dem 1.April von allen Landesapothekerverbänden unterschiedlich geregelt sei. „In Berlin ist es beispielsweise so, dass wir drei Importeure abfragen und den günstigsten auswählen.“

Bienfait fügte hinzu, dass er schon während des Importprogramms mit dem Aufwand-Ertrag-Verhältnis nicht zufrieden gewesen sei. „Wir waren schon damals nicht damit einverstanden, wie groß der Aufriss für die Bestellungen war. 8,35 Euro für mehrere Stunden Arbeit ist einfach nicht in Ordnung“, sagte Bienfait.

Update: In einer früheren Version des Textes hieß es, dass in Berlin eine Genehmigung durch die Krankenkasse für die Abgabe von Fycompa vorliegen muss. Das ist nicht der Fall, wir haben dies entsprechend korrigiert.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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