EU-Fälschungsrichtlinie

ADKA kritsiert securPharm 

06.05.2016, 14:49 Uhr

In Krankenhausapotheken müssten täglich mehrere tausend solcher Barcodes gescannt werden. (Bild: Quelle R. Hömke/securPharm)

In Krankenhausapotheken müssten täglich mehrere tausend solcher Barcodes gescannt werden. (Bild: Quelle R. Hömke/securPharm)


Mithilfe von securPharm soll die EU-Fälschungsrichtlinien in Deutschlands Apotheken umgesetzt werden. Krankenhausapotheken müssen dann mehrere tausend Packungen scannen, obwohl sie in der Regel direkt beim Hersteller und somit ohnehin auf einem sehr sicheren Weg einkaufen.

Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) sieht durch die anstehende Umsetzung der EU-Fälschungsrichtlinie (Falsified Medicines Directive, FMD) auf seine Mitglieder ungerechtfertigte Belastungen zukommen. So kritisiert der zweite Vizepräsident des ADKA, Torsten Hoppe-Tichy, aktuell die Umsetzungsvorgaben an die Krankenhäuser.

Hintergrund der Änderungen ist die sogenannte Falsified Medicines Directive aus dem Jahr 2011 zum Kampf gegen gefälschte Arzneimittel. Danach sollen bis 2018 alle in der EU produzierten und in den Verkehr gebrachten  verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen versehen werden, die die Identifizierung und Authentizität der einzelnen Arzneimittelpackung in der legalen Vertriebskette sicherstellen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten eine fälschungssichere Codierung auf der Packung, anhand derer die Echtheit des Arzneimittels überprüft und einzelne Packungen identifiziert werden können.

Mehrere tausend Packungen am Tag

Auch Klinikapotheken müssen künftig jede einzelne eingegangene Arzneimittelverpackung scannen und den Barcode zur Überprüfung an eine Datenbank senden. Eine Universitätsklinik erhalte pro Tag tausende Einzelverpackungen, die alle gescannt werden müssten, kritisiert nun Hoppe-Tichy. Überdies sei das geplante Vorgehen unsinnig, weil Krankenhausapotheken Arzneimittel überwiegend direkt beim Hersteller ohne Zwischenhändler einkaufen, bestätigt ADKA- Geschäftsführer Klaus Tönne.

Hertsteller sollen ausbuchen

Nach Auffassung des ADKA sollten stattdessen die Hersteller nach Erhalt der Lieferbestätigung durch die Krankenhausapotheke selbst die Packungsbarcodes direkt aus dem System ausbuchen. 

Auf den Weg gebracht worden war die viel diskutierte EU-Fälschungsrichtlinie im Dezember 2008 vom damaligen EU-Industriekommissar Günter Verheugen als Teil seines „Pharmapakets“.  Sie trat im Juli 2011 in Kraft. Zur Umsetzung verständigten sich die Verbände der Arzneimittelhersteller, Pharmagroßhändler, und der Apotheken (ABDA) auf ein Verifizierungssystem, securPharm. 


Sabine Rössing, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.