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FAZ-Bericht über Selbstbeteiligung
Zuzahlung pro Packung steigt jährlich um 10 Cent
Kassenpatienten müssen für Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung immer mehr zuzahlen. Einem Bericht der Frankfurter Zeitung
zufolge steigen insbesondere im Arzneimittelbereich die Zuzahlungen. Im Schnitt müssen sich die Patienten mit 2,80 Euro pro Packung selbst beteiligen.
Für Apotheker ist es ein leidiges Thema: Immer wieder reagieren Patienten verwundert, wenn für ihr Arzneimittel auf einmal eine Zuzahlung gilt, die es vorher nicht gab. In der Tat müssen Kassenpatienten auch immer häufiger selbst in die Tasche greifen. Die Frankfurter Zeitung (FAZ) beruft sich in einem dementsprechenden Bericht auf Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Demnach ist die Höhe aller bei den Kassen eingegangener Zuzahlungen im Vergleich zu 2014 um 6 Prozent angestiegen, das entspricht einem Plus von rund 220 Millionen Euro. Dem Bericht zufolge sind die Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Verbandsmittel immer noch am höchsten. So lag die Eigenbeteiligung der Patienten in diesem Bereich bei 2,2 Millionen Euro, somit also 150 Millionen höher als noch 2014.
Die ABDA hat berechnet, dass die Selbstbeteiligung der Patienten derzeit im Durchschnitt bei 2,80 Euro liegt. Weiterhin sind laut ABDA die Zuzahlungen pro Packung jährlich um 10 Cent angestiegen. Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente sinke rapide, sie habe sich innerhalb der vergangenen vier Jahre halbiert und liege derzeit bei rund 3.900. Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.
Zuzahlungen steigen Jahr für Jahr
Dem FAZ-Bericht zufolge ist der zweitgrößte Zuzahlungs-Block das Krankenhaus. Pro Tag muss sich der Patient dort mit 10 Euro selbst beteiligen. Allein im Jahr 2015 haben die Krankenkassen so 750 Millionen Euro gespart. Nur im Jahr 2012 hatten die Zuzahlungen insgesamt höher gelegen als im vergangenen Jahr. Das lag allerdings an der damals noch erhobenen Praxisgebühr. Rechnet man diese aus den Einnahmen der Kassen raus, lagen die Zuzahlungen 2012 bei 3,2 Milliarden Euro.
Schon im Januar hatte die ABDA mit einer Pressemitteilung auf Meldungen reagiert, nach denen die Zuzahlungen für Arzneimittel konstant angestiegen seien. Die ABDA hatte darauf hingewiesen, dass die Selbstbeteiligung der Patienten nicht in der Apotheke bleibt, sondern an die Krankenkassen durchgereicht wird. Fritz Becker, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), hatte zudem moniert, dass Apotheker zuzahlungspflichtige Arzneimittel häufig bevorzugt abgeben müssten – wegen bestehender Rabattverträge.
Wann entfällt die Zuzahlung?
Die ABDA verwies zudem auf die bestehenden Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung:
- Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent.
- Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt.
- Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen.
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