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Arzneimittel aus Indien ohne Rezept
Haftstrafen für Rx-Onlinehändler
Es war ein lukratives Geschäft, das die sieben Angeklagten über drei Jahre hinweg betrieben: Mehrere Millionen Euro sollen sie durch den Online-Verkauf von Rx-Arzneimitteln ohne Rezept verdient haben. Doch nun wurden sie zu Haftstrafen verurteilt.
Es ging eine ganze Weile gut: Über diverse Internet-Shops mit unterschiedlichen aber eindeutigen Namen vertrieben die beiden Haupttäter Arzneimittel, die hierzulande entweder gar nicht oder nur auf Rezept – manche sogar nur auf Betäubungsmittelrezept – zu haben sind. Vor allem Potenzmittel mit den Wirkstoffen Sildenafil (Viagra®) und Tadalafil (Cialis®) und Schlankheitsmittel, die in Deutschland nicht mehr auf dem Markt sind. So wurden etwa Acomplia® (Rimonabant) und Reductil® (Sibutramin), aber auch Phentermin angeboten. Und selbst das war noch nicht alles: Beruhigungsmittel, Antidepressiva und sogar Antibiotika hatten die illegalen Arzneimittel-Dealer im Angebot. Dabei enthielten die Präparate, die die Ermittler später noch sicherstellen konnten, tatsächlich die Wirkstoffe, die sie versprachen
Einer der beiden Haupttäter kümmerte sich in Deutschland um die Online-Geschäftsabwickung, der andere agierte von den Niederlanden aus. Letzterer pflegte seine guten Kontakte nach Indien, von wo er die diversen Arzneimittel bezog. Über die Niederlande, Großbritannien und Spanien gelangten diese letztlich in verschiedene Lagerräume rund um Duisburg, Gelsenkirchen und Essen. Verschickt wurden sie auf Bestellung – ein Rezept mussten die Kunden nicht einreichen. Gezahlt wurde per Überweisung, oft auf verschlungenen Wegen.
Drei Haftstrafen ohne Bewährung
Doch das Geschäft flog auf. Der Zoll in Großbritannien hatte eine Warenlieferung gestoppt – die Ermittlungen führten nach Essen. Am 10. Mai fällte nun eine Strafkammer am dortigen Landgericht ihr Urteil. Zu je fünf Jahren und drei Monaten Haft wurden die beiden Haupttäter verurteilt. Hätten sie sich nicht geständig gezeigt, hätte die Strafe noch höher ausfallen können. Ein weiterer Täter bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Bewährung gab es für keinen von ihnen. Vier weitere Täter, die sich der Beihilfe schuldig gemacht haben, kamen dagegen mit Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren davon.
Verurteilt wurden die Haupttäter wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz: Sie trieben Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Umgehung der Apothekenpflicht – in einzelnen Fällen gab es auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Richter warnt vor Online-Arzneimittelhandel
Nach einem Bericht der WAZ warnte der Richter in
seiner Urteilsbegründung
eindringlich vor den Gefahren illegaler Online-„Apotheken“. Auch und gerade
weil die Arzneimittel die Original-Wirkstoffe enthielten, sei die unkontrollierte
Bestellung im Internet riskant. Bei Missbrauch bestehe die Gefahr schwerer Schäden bis
hin zum Tod. Deshalb bedürfe die Ausgabe der Medikamente der Kontrolle durch
Ärzte und Apotheker.
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