Neue AOK-Rabattverträge

Exklusivverträge für die Adhärenz

Stuttgart - 20.05.2016, 19:35 Uhr

Die AOK will Versorgungssicherheit, deswegen vergibt sie häufig verordnete Wirkstoffe nicht exklusiv. (Foto: AOK)

Die AOK will Versorgungssicherheit, deswegen vergibt sie häufig verordnete Wirkstoffe nicht exklusiv. (Foto: AOK)


Die 17. Tranche der AOK-Rabattverträge ist unter Dach und Fach. Vier oft verordnete Wirkstoffe wurden im Drei-Partner-Modell vergeben, darunter auch Metformin und Metoprolol. Trotzdem will die AOK weiterhin auch exklusiv ausschreiben - denn Mehrfachvergaben könnten dem Patienten schaden.

53 Fachlose beinhaltet die 17. Tranche der Arzneimittelrabattverträge, für die die AOK-Gemeinschaft am Freitag die Zuschläge erteilt hat. Vertragsbeginn ist erst der 1. Oktober 2016. Damit gebe man den Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung und hohe Planungssicherheit, erklärte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten Generikaverträge, Christopher Hermann.

Die Kontrakte laufen dann bis zum 30. September 2018. Sie lösen die Tranche AOK XIII. Insgesamt geht es dabei um ein Umsatzvolumen von rund einer Milliarde Euro. Zu den umsatzstärksten Präparaten dieser Rabattvertragsrunde zählen das Antidiabetikum Metformin und der ß-Blocker Metoprolol. Zwei Wirkstoffe, die Apotheker im Zusammenhang mit Rabattverträgen nicht in bester Erinnerung haben. 

Viel Ärger mit Metformin und Metoprolol

So war 2011 das Rabattarzneimittel Metoprololsuccinat der Firma betapharm bei Vertragsbeginn noch gar nicht auf dem Markt. Extrem kurz sei Vorlaufzeit für die Produkteinführung und Bedienung der Rabattverträge gewesen erklärte der Hersteller damals. 30.000 Rezepte wurden aber trotzdem mit diesem Präparat bedruckt, die Apotheken gaben ein anderes ab. Die AOK drohte mit Staatsanwaltschaft und Bußgeldern.

Für Metformin hatte Dexcel in der sechsten Rabattvertrags-Tranche den Zuschlag für die exklusive Versorgung von AOK-Versicherten erhalten. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, kündigten die  AOKen dann den Rabattvertrag kurzfristig. Der Forderung der AOK  auf Rabatt-Nachzahlungen in Höhe von 3,7 Millionen Euro, erteilte ein Gericht eine Absage.

Hermann betonte, bei der Auswahl der Vertragspartner gehe es nicht nur um einen guten Preis, sondern vor allem auch um eine zuverlässige Versorgung der Versicherten. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit habe man wieder vier besonders häufig verordnete Wirkstoffe im Drei-Partner-Modell vergeben, so der AOK-Chef.

Absage an Pflicht zum Drei-Partner-Modell

Neben Metoprolol und Metformin sind das das Parkinsonmittel Rasagilin und der AT1-Blocker Candesartan. Für die anderen Wirkstoffe gibt es je Gebietslos nur einen Partner. Eine vollständige Übersicht über die Rabattvertragspartner finden Sie hier.

Von einem verpflichtenden Drei-Partner-Modell, wie es im Pharma-Dialog gefordert wurde, hält Hermann nichts. Er warnte vielmehr vor Eingriffen in ein gut funktionierendes System durch den Gesetzgeber: „Wenn sich die Pharmalobby mit ihrer Forderung nach einem verpflichtenden Drei-Partner-Modell durchsetzt, müssten viele Patienten wieder deutlich häufiger unnötige Medikamentenwechsel hinnehmen. Zudem würde der wirtschaftliche Erfolg der Arzneimittelrabattverträge deutlich geschwächt. Das hätte alsbald zwangsläufig auch Folgen für die Höhe der Zusatzbeiträge von Versicherten."

Falsches Auswahlkriterium für die Mehrfachvergabe

Beim Branchenverband Pro Generika sieht man die neue Tranche mit gemischten Gefühlen. So begrüßt man zwar den relativ langen Zeitraum bis zum Vertragsbeginn. Das sei ein guter Schritt, so Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer gegenüber DAZ.online. Ein Ergebnis des Pharmadialogs ist schließlich auch, dass künftig sechs Monate zwischen Zuschlag und Vertragsbeginn liegen sollen. Kritik äußerte er aber am Auswahlkriterium für die Mehrfachvergabe. „Besonders häufig verordnet" sei für das Ziel Versorgungssicherheit das falsche Kriterium. Bretthauer verweist darauf, dass die AOK versorgungskritische Antibiotika in der letzten Tranche exklusiv vergeben habe.

Beim Verband hat man überdies Zweifel, dass es der Kasse tatsächlich auch um eine zuverlässige Versorgung der Versicherten gehe, wie es Hermann betont. Die AOK setze vielmehr offenbar weiter „höhere Priorität auf maximale Tiefstpreise“, so Bretthauer. Denn sie werte die Mehrfachvergabe, die auch nach den Erfahrungen der Apotheker zu mehr Versorgungssicherheit führe, vor allem als „Schwächung des wirtschaftlichen Erfolgs der Rabattverträge". 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Hurra, die AOK hat neue Rabatt-Tranchen

von Heiko Barz am 20.05.2016 um 17:03 Uhr

Es wird wieder nicht belegt, welche Rabattsummen im Spiel sind, aber das ist heute keinen Gedanken mehr wert.
Wenn ich nur das Wort "Gebietslose" vernehme, stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Lose als Begriff der Verteilungsmechanik für Arzneimittel zu benutzen, ist pittoresk, aber spiegelt den Wert wider, den Leute benutzen, die mit Arzneimitteln handeln, wie andere mit Obst und Gemüse.
Bei den Nachrichten, die uns aus Fernost erreichen, sollte man sich in jenen oben beschriebenen Kreisen auch mal Gedanken um die Qualität der Grundsubstanzen machen, aus denen die Generika containerweise gepresst und den GKV Patienten zum Frass vorgeworfen werden.
Dr. Herrmann und Co: es geht nicht immer nur nach Schema "KICK"!!
Was sind Euch eigentlich Eure Versicherten noch wert? Billigstversorgung ist wahrlich keine Zukunftsvision!!

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