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Barrierefreiheit in der Apotheke
ABDA hat keine Zahlen zu Umbaukosten
Die Frage nach der Finanzierung von Umbaumaßnahmen in der
Apotheke ist inzwischen in der Politik angekommen. CDU-Gesundheitsexperte
Michael Hennrich hat sich bei der ABDA erkundigt, wie viel Apotheker im
Schnitt investieren müssen, wenn sie ihre Offizin behindertengerecht umbauen.
Der ABDA liegen jedoch keine Informationen dazu vor.
Eigentlich war es um das Thema „Barrierefreiheit“ in den vergangenen Monaten ruhiger geworden. 2012 hatte die Bundesregierung in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verankert, dass Apotheken barrierefrei zugänglich sein müssen. Anschließend war viel darüber spekuliert worden, wie diese „Soll-Regelung“ interpretiert werden müsste. Doch in den meisten Regionen haben Apotheker und Pharmazieräte Lösungen gefunden.
Aufgrund einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kochte das Thema in den vergangenen Wochen aber wieder auf. Die Kassenärzte begrüßen Pläne der Bundesregierung, nach denen sie für Umbaumaßnahmen in ihren Praxen künftig vergünstigte Kredite erhalten und das diese intensiv beworben werden sollen. Bei einigen Apothekern sorgte diese Meldung für Verärgerung. Dr. Eberhard Wächter beispielsweise teilte dem Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises, Michael Hennrich, mit, dass er mehrere tausend Euro für eine automatische Schiebetür ausgegeben habe. Über vergünstigte Kredite hätte auch er sich gefreut.
Keine Statistiken über Auswirkungen der neuen ApBetrO auf einzelnen Apotheker
Gegenüber DAZ.online hatte Hennrich, der auch Berichterstatter für das Thema Arzneimittel in der Unionsfraktion ist, angekündigt, sich der Sache anzunehmen. Der CDU-Politiker wollte zunächst von der ABDA wissen, wie viel Apotheker denn seit 2012 für Umbaumaßnahmen ausgegeben haben. Doch die ABDA kann nicht weiterhelfen: „Statistiken darüber, in welchem Umfang Apotheken seit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 in Maßnahmen zum Abbau von Barrieren investiert haben, liegen uns nicht vor“, erklärte ein Sprecher.
Die ABDA hatte schon einmal darauf hingewiesen, dass sie davon ausgehe, dass die „Barriere-Regelung“ in der ApBetrO für die meisten Apotheker „kein Problem“ sei. Auf Nachfrage konkretisierte der ABDA-Sprecher nun: „Wir gehen davon aus, dass die Vorgaben zur Barrierearmut von den allermeisten Apotheken bereits seinerzeit erfüllt wurden.“
ABDA: Vergünstigte Kredite für Apotheker gibt es schon
Der Referentenentwurf des „Nationalen Aktionsplans 2.0“ sieht im Konkreten vor, dass Ärzte vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen können. Weiterhin sollen diese Kreditangebote beispielsweise im Internet so beworben werden, dass Ärzte sie in Suchmaschinen leichter finden.
Mit Blick auf den Nationalen Aktionsplan sieht sich die ABDA nicht ausgegrenzt: „Wenn Apotheken für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierearmut eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen wollen, können sie dies bereits heute tun, und zwar im gleichen Umfang wie Arztpraxen und andere Institutionen auch. Die Förderung ist dann in der Regel über die jeweilige Hausbank zu initiieren.“
Keine spezifischen Kredite für Apotheker
Auf Nachfrage von DAZ.online sagte eine Sprecherin der KfW-Bankengruppe, dass es weder für Apotheker noch für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung einen spezifischen Kredit gebe. Nur für Mieter und Vermieter als Privatpersonen gebe es Kredite und Zuschüsse für entsprechende Umbauten. Allerdings könnten Apotheker so wie jedes andere Unternehmen vom sogenannten "Unternehmerkredit" profitieren. Dort könnten Firmen aller Art für die unterschiedlichsten Projekte Kredite beantragen.
Ohnehin zielt der Referentenentwurf laut ABDA-Sprecher weniger auf neue Fördermöglichkeiten ab. Vielmehr gehe es darum, die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten bekannter zu machen. „Dass darin ‚barrierefreie Arztpraxen‘ beispielhaft genannt werden, mag daran liegen, dass dort ein erhöhter Informationsbedarf gesehen wird.“ Offenbar schließt die ABDA auch nicht aus, dass letztlich auch Apotheker von den im Referentenentwurf genannten Kredit-Regelungen profitieren können: „Unterschiede in den tatsächlichen Fördermöglichkeiten von Praxen und Apotheken über die KFW werden dadurch nicht begründet.“
10 Kommentare
Eine Stufe 15000€
von Tilman La Roche am 24.05.2016 um 20:00 Uhr
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barrierefrei
von Florian Becker am 24.05.2016 um 17:25 Uhr
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2. totale Blamage
von gabriela aures am 24.05.2016 um 12:34 Uhr
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Kopfschüttel
von Kerstin Kemmritz am 23.05.2016 um 22:25 Uhr
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Unübertroffen
von Reinhard Rodiger am 23.05.2016 um 16:56 Uhr
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AW: Genau, das ist Selektion (und Vermögens-Vernichtung)
von Wolfgang Müller am 23.05.2016 um 17:57 Uhr
Nicht zu glauben .....
von Wolfgang Müller am 23.05.2016 um 16:53 Uhr
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Durchschnitt ohne Bedeutung
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 23.05.2016 um 16:06 Uhr
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Solll man noch irgendetwas dazu sagen?
von Christiane Patzelt am 23.05.2016 um 15:11 Uhr
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AW: geht mir doch am.. vorbei
von Dieter Dosquet am 23.05.2016 um 18:01 Uhr
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