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Der BKK-Dachverband hat seinen Mitgliedern empfohlen, ab
sofort nicht mehr wegen gewisser formaler Fehler auf Null zu retaxieren. Konkret betroffen sind Rezepte mit fehlenden Telefonnummern und Namen des Arztes. Der Kassenverband reagiert damit auf eine von der Bundesregierung geplante Verordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung.
Nach Informationen von DAZ.online hat der BKK-Dachverband
seinen Mitgliedern ein Rundschreiben zugestellt. Darin
empfiehlt der Kassenverband den 83 Mitgliedskrankenkassen vorerst darauf zu
verzichten, Apotheker zu retaxieren, wenn auf dem Rezept die Telefonnummer oder der Name des Arztes fehlen. Bis zur Veröffentlichung des neuen Rahmenvertrages
sollten die BKKen keine solchen Fehler beanstanden, so die Empfehlung.
Natürlich ist es die Entscheidung jeder einzelnen
Krankenkasse, ob sie dieser Empfehlung folgt. Der BKK-Dachverband ist jedoch
die bundesweit agierende Interessenvertretung der meisten BKKen, vier
Krankenkassen sind nicht Mitglied.
Neue Retax-Regeln gelten rückwirkend
Nach Informationen von DAZ.online hatte der BKK-Dachverband seinen Mitgliedern bereits während der laufenden Schiedsstellen-Verhandlungen zum neuen Rahmenvertrag empfohlen, solche Fehler nicht mehr zu beanstanden. Hintergrund der Mitteilung war im Frühjahr die geplante Änderung an der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Das Bundesgesundheitsministerium hatte nämlich damals schon angekündigt, die AMVV dahingehend ändern zu wollen, dass Apotheker Namen und Telefonnumer des Arztes nachtragen dürfen.
Der Verband bleibt dabei: Die Apotheker erhielten weiterhin fehlerhafte Rezepte von den Ärzten. Der im GKV-Versorgungsstrukturgesetz geforderte Konsens zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband sei außerdem noch nicht umgesetzt. Daher sollten die Kassen die Retaxationen aussetzen, heißt es in dem Schreiben.
*Anmerkung der Redaktion: "In einer früheren Version
des Artikels hatte es geheißen, dass der BKK-Dachverband seinen Mitgliedern
aufgrund der Schiedsstellen-Verhandlungen empfiehlt, keine Null-Retaxationen
aufgrund von Formfehlern mehr auszusprechen. Der BKK-Dachverband hat inzwischen klargestellt, dass sich das Schreiben ausschließlich auf die von der Bundesregierung geplante Änderung der AMVV bezieht."
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