Modellprojekt in der Steiermark

Österreich testet e-Medikation

Remagen - 27.05.2016, 11:45 Uhr

Innovativ unterwegs: Bis 2017 sollen Verordnungen in Österreich nur noch elektronisch versendet werden. (Foto: Bilderbox)

Innovativ unterwegs: Bis 2017 sollen Verordnungen in Österreich nur noch elektronisch versendet werden. (Foto: Bilderbox)


Österreich ist mit einem Piloten im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark in die elektronische Arzneimittelverordnung eingestiegen. Dies gibt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in einer Presseaussendung bekannt.

„e-Medikation“ ist neben „e-Befunden“ eine weitere Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Das größte E-Health-Projekt der österreichischen Bundesregierung ist Ende 2015 in Wien und der Steiermark erfolgreich gestartet. Auch hiermit sind die Erfahrungen also noch recht jung.

Wie funktioniert e-Medikation?

Bei der e-Medikation trägt der behandelnde Arzt alle verordneten Medikamente in die elektronische Medikationsliste ein. Der Patient bekommt ein Rezept mit einem speziellen Code, der dann in der Apotheke abgescannt wird. Damit wird das Arzneimittel als „abgegeben“ markiert. Im Ergebnis besteht die e-Medikationsliste aus zwei Blöcken: „Abgeholte Arzneimittel“ und „Verschriebene Arzneimittel/offene Rezepte“. Mehrere Spalten beinhalten Informationen über den Namen des Medikaments, die Dosierung und etwaige Zusatzinformationen zur Anwendung. Außerdem wird genau angezeigt, zu welchem Zeitpunkt und von welchem Arzt ein Medikament verordnet und wann es in welcher Apotheke abgeholt wurde.

Was bringt e-Medikation?

Das alles soll zweierlei bringen, erstens mehr Patientensicherheit im Hinblick auf die Vermeidung von Wechselwirkungen und zweitens natürlich auch eine Kostenersparnis durch den Ausschluss von Doppelverordnungen. „e-Medikation nützt die Möglichkeit der IT, um Gesundheitsschäden durch gefährliche Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen zu vermeiden“, erklärt Mag. Ulrike Rabmer-Koller, Vorsitzende des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. „Besonders für ältere oder chronisch kranke Menschen, die oft viele unterschiedliche Medikamente einnehmen müssen, bringt das mehr Sicherheit und einen besseren Behandlungserfolg.“

Zugriff genau geregelt

Einsicht in die komplette e-Medikationsliste haben in erster Linie die Patienten selbst. Ansonsten gibt es klare Regelungen, wer wann und wie lange Zugriff hat. Ein Arzt darf nur dann darauf zugreifen, wenn der jeweilige Patient aktuell bei ihm in Behandlung ist. Apotheken sehen, wenn sie einen Code einlesen, nur die Arzneimittel, die auf dem Rezept aufgeführt und in e-Medikation hinterlegt sind. Wenn ein Kunde möchte, dass ein Apotheker die gesamte Liste einsieht, weil er seine spezielle Beratung wünscht oder wenn zusätzlich nicht rezeptpflichtige Medikamente in der e-Medikation gespeichert werden sollen, so muss er den Apotheker über seine persönliche e-card dazu autorisieren.

Möchte ein Patient nicht an der Option e-Medikation teilnehmen, so muss er sich aktiv abmelden, und zwar entweder komplett von der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA oder von dieser ELGA-Funktion. Er kann die Einsicht durch andere auch vorübergehend sperren oder Daten löschen. Die Daten werden ein Jahr lang gespeichert.

Bis Ende 2017 in ganz Österreich

Bisher haben sich bereits rund 30 niedergelassene Ärzte, acht Apotheken, das Landeskrankenhaus sowie eine Langzeitpflegeeinrichtung zur freiwilligen Teilnahme am Probebetrieb bereit erklärt. Er dauert bis Ende September. Danach soll die e-Medikation Zug um Zug in allen Bundesländern in Betrieb gehen. Bis Ende 2017 soll die elektronische Verordnung in ganz Österreich selbstverständlich sein.

Ärzte nicht begeistert

In der steiermärkischen Ausgabe der größten österreichischen regionalen Tageszeitung „Kleine Zeitung“ spricht Gesundheitslandesrat Christopher Drexler von einem wichtigen Schritt was Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit der Patientenversorgung betrifft. Die Ärzteschaft sei jedoch gespalten, heißt es dort weiter. So poche die Ärztekammer darauf, dass die Investitionen für die IT, der Betrieb und der Zeitaufwand für die e-Medikation von der öffentlichen Hand bezahlt werden sollen. Interessensvertretungen wie der Hausärzteverband machten wie bei der elektronischen Gesundheitsakte bereits massiv Stimmung gegen die e-Medikation.

Zur Veranschaulichung, wie die ELGA funktioniert und wie man e-Medikation anwenden kann, hält die Österreichische Apothekerkammer auf ihrer Webseite zwei informative Kurzvideos sowie einen Info-Folder zum Download bereit.


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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