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Umsetzung des E-Health-Gesetzes
IT-Grundlagen für Medikationsplan stehen
Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist einen Schritt weiter gekommen. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutscher Apothekerverband und Bundesärztekammer haben jetzt die IT-Spezifikation für seine elektronische Erstellung und Aktualisierung vorgelegt.
Auf einen Medikationsplan haben ab dem 1. Oktober 2016 alle gesetzlich Krankenversicherten einen Anspruch, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Die Vorbereitungen für den Plan laufen daher auf Hochtouren.
Fristgerecht hatten die drei Medikationsplan-Partner Ende April bereits ihre Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans beschlossen. Eine solche hatte der Gesetzgeber der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dem Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) mit dem E-Health-Gesetz aufgeben (§ 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V). Vor allem für die KBV ist jetzt die Einhaltung von Termine wichtig – anders als der DAV muss sie mit Sanktionen rechnen, wenn sie mit de Vorgaben des E-Health-Gesetzes in Verzug gerät.
Selbstverwaltung und IT-Industrie im Einklang
Die Vereinbarung enthält Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans. Zu ihr gehört aber auch eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Sie wurde jetzt als weitere Anlage der Vereinbarung hinzugefügt.
Wie KBV, DAV und BÄK am 2. Juni mitteilten, haben sich Selbstverwaltung und IT-Industrie „im Rahmen eines konstruktiven Austauschs“ nun auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. Sie sei in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt worden.
Grundlage für die Softwareindustrie
Die Spezifikation soll der Softwareindustrie als Grundlage für eine einheitliche Implementierung des bundeseinheitlichen Medikationsplans in die Softwaresysteme von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern sowie gegebenenfalls weiteren Softwaresystemen dienen. Sie dient zudem als Grundlage für die von der gematik zu definierende Speicherung der Daten des Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte.
Die Selbstverwaltung ist mit sich selbst zufrieden: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, sagt KBV-Vorstand Regina Feldmann. Ziel sei es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. „Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“.
Becker: Nur mit Apotheke vollständig
Und DAV-Chef Fritz Becker ist überzeugt: „Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert". Er betonte: „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei“. Der DAV-Chef verweist darauf, dass die Apotheke den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel ergänzt. „Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein", so Becker.
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