Kein 15/15-Import lieferbar:
Ist ein Original namentlich verordnet, kann dieses, wenn keine Rabattverträge entgegenstehen, grundsätzlich retaxsicher abgegeben werden. Ist allerdings die Importquote noch nicht erreicht, wird die Abgabe des Originals anstatt eines 15/15 Imports auf den Import-Malus angerechnet. Die 15/15-Regel besagt: Das Importarzneimittel muss mindestens 15 Prozent oder 15 Euro billiger sein als das deutsche Original. Entscheidend sind übrigens nicht die Apothekenverkaufspreise in der Lauer-Taxe, sondern die Netto-Abgabepreise, also nach Abzug des gesetzlichen Herstellerrabattes.
Hat die Apotheke kein Import-Guthaben, führt dieser Malus zu Abzügen. Die Abgabe eine 15/15-Imports hingegen wird auf der Haben-Seite gutgeschrieben. Ist allerdings kein 15/15-Import lieferbar gibt es die Möglichkeit zu verhindern, dass die Abgabe des Originals oder eines anderen Import Malus bringt und zwar mit Aufdruck der der Sonder-PZN und dem Faktor 3. Ein zusätzlicher Vermerk ist nicht notwendig.
1 Kommentar
Lieferfähigkeit SonderPZN
von Sven Larisch am 04.06.2016 um 8:52 Uhr
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