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Nutzenbewertung der besonderen Art
Amgen erfreut über Verordnungausschluss
Der Gemeinsame Bundesausschuss
geht bei der frühen Nutzenbewertung neue Wege. Im Fall des monoklonalen
Antikörpers Evolocumab hat er parallel eine
Verordnungseinschränkung für Höchstrisikopatienten beschlossen. Für Hersteller
Amgen eine erfreuliche Entscheidung.
Berlin – 07.06.2016, 16:00 Uhr

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geht bei der frühen Nutzenbewertung neue Wege. Im Fall des monoklonalen
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Amgen eine erfreuliche Entscheidung.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss
geht bei der frühen Nutzenbewertung neue Wege. Im Fall des monoklonalen
Antikörpers Evolocumab hat er parallel eine
Verordnungseinschränkung für Höchstrisikopatienten beschlossen. Für Hersteller
Amgen eine erfreuliche Entscheidung.
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