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Entlassrezepte in der Apotheke
ABDA will Klinik-Retax vermeiden
Bald sollen Krankenhausärzte ihren Patienten zur Entlassung Rezepte über Arznei- und Hilfsmittel mitgeben dürfen. Weil Klinikärzte die Verordnung auf GKV-Rezepten in der Regel nicht kennen, befürchtet die ABDA, dass die Apotheker viele fehlerhafte Rezepte bekommen, für die sie retaxiert werden könnten. Die ABDA will einen Juristen engagieren, der mit den Kliniken und Kassenärzten darüber spricht.
Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit der Entlassrezepte mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen. Demnach können Krankenhausärzte jetzt Rezepte über Arznei- und Hilfsmittel ausstellen und diese den Patienten im Rahmen des Entlassmanagements gemäß § 39 (1a) SGB V aushändigen. Dafür werden die üblichen Rezeptformulare gemäß Muster 16 verwendet.
Weitere Details sollten eigentlich in einem Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt werden. Doch die Verhandlungspartner konnten sich nicht fristgerecht einigen. Die DKG hatte sich beim DAV-Wirtschaftsforum darüber beschwert, dass die Kassenärzte verlangen, dass Klinikärzte quasi KV-Mitglieder werden, um verschreiben zu dürfen. Nun wird die Schiedsstelle schlichten müssen.
Apotheker dürfen nicht mitereden
Apotheker dürfen sich nur in Form einer Stellungnahme an den Verhandlungen beteiligen – wobei das Thema für die Pharmazeuten von großem Interesse ist. Denn Krankenhausmediziner kennen sich in den Verordnungsprozeduren oft nicht richtig aus – es drohen Fehler, die gegebenenfalls die Apotheker über eine Retaxation ausbaden müssten.
Dieses Problem sieht auch die ABDA ein. Laut dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 soll ein Jurist eingestellt werden, dessen Aufgabe es sein wird, die Verhandlungen im Sinne der Apotheker zu „beeinflussen“. In dem Entwurf heißt es: „Das nonkonforme Verhalten des verordnenden (Krankenhaus-) Arztes wird zunehmend bedeutender für die versorgende Apotheke. Für ärztliche Fehler beim Ausstellen der Verordnung werden seitens der Krankenkassen die Apotheker verantwortlich gemacht. Häufige Folge sind Vollabsetzungen. ABDA und DAV müssen verstärkt auf die organisierte Ärzteschaft und deren Dienstleister einwirken, zum Beispiel mit dem Ziel korrekter Software. In Bezug auf die Vertreter der Krankenhäuser gilt dies noch in höherem Maße.“
Apotheker wollen nicht mehr mit Kassen verhandeln
Allerdings finde ein Austausch mit den Verhandlern der DKG, KBV und des GKV-Spitzenverbandes bisher kaum statt, weil dazu bislang die Ressourcen fehlten. Das soll sich mit der neu zu schaffenden Vollzeitstelle aber ändern. Interessant ist, dass die ABDA dabei nicht mehr – wahrscheinlich aufgrund der Erfahrungen der Retax-Verhandlungen – auf Gespräche mit den Krankenkassen setzen will. Denn: „Ein Ausbau dieser Beziehungen wäre erforderlich, weil sich zahlreiche im Verhältnis zu den Krankenkassen festgestellte Probleme nur durch Einflussnahme auf Ärzte und Krankenhäuser lösen lassen.“
Diese Vorschläge aus der ABDA muss die Mitgliederversammlung Ende Juni noch bestätigen. Auch ein Sprecher der ABDA wies darauf hin, dass der Entwurf noch nicht beschlossene Sache sei. Die ABDA werde sich daher auch zu einzelnen Themen, wie etwa dem Entlassmanagement, den Änderungen in der Öffentlichkeitsarbeit oder den Beitragserhöhungen, nicht äußern. Denn es „Aufgabe und Privileg“ der Mitgliederversammlung, dies zu tun.
2 Kommentare
Entlass Rezepte ( ! )
von Heiko Barz am 11.06.2016 um 11:40 Uhr
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GKV-Rezepte
von Hermann Eiken am 09.06.2016 um 15:41 Uhr
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