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DAZ-Tipp aus der Redaktion
„Ich lasse mich tätowieren!“
Wie reagieren Sie, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter plötzlich der Meinung ist, ein Tattoo sei das Schönste der Welt und müsse jetzt sein? Entsetzt oder begeistert? Möchten Sie vielleicht selber ein jugendsündhaftes „Arschgeweih“ loswerden? In allen Fällen kann ich Ihnen aus der aktuellen DAZ nur wärmstens unser „Thema Tattoo“ als Lektüre empfehlen.
Sie finden dort Kriterien, woran Sie ein gutes Tattoo-Studio erkennen, das Sie Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter empfehlen können. Professionelle Tätowierer haben sich in Dachverbänden wie dem Tattooverband Deutsche Organisierte Tätowierer zusammengeschlossen und orientieren sich an Leitlinien, die Mindestanforderungen an die Hygiene beim Tätowieren stellen.
Denn neben der richtigen Stechtiefe sind die Qualität der Tätowierfarben und das Einhalten der Hygieneregeln entscheidend für ein schönes, haltbares Tattoo. In einem professionellen Tattoostudio ist die Wahrscheinlichkeit doch größer, dass die Farben den Vorschriften für kosmetische Mittel des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches entsprechen, die hier greifen. Diese Kriterien sollten auch für die Hilfsstoffe zum Verdünnen, Suspendieren, Verdicken und Konservieren der Farben gelten.
Argumente gegen die „Körperverletzung"
Sind Sie entsetzt über den Tattoowunsch und zweifeln an Ihrer Erziehung? Dann finden Sie im Beitrag „Ornamente mit Risiken - Gesundheitsgefahren durch Tattoos, Permanent Make-up und Detätowierung“ Argumente, die gegen diese „Körperverletzung“ sprechen, die eine Tätowierung im Sinne des StGB darstellt. Durchsticht der Tätowierer mit der Hand oder mit einer elektrischen Tätowiermaschine die Epidermis und bringt die Farbpigmente in die mittlere Hautschicht ein, so kann das riskant sein: allergische und toxische Reaktionen auf die Tätowierfarben sind möglich, es können sich Narben- bzw. Keloide bilden. Hauptproblem sind aber Infektionen durch unsterile Arbeitsgeräte, kontaminierte Tätowierfarben und Hilfsstoffe, aber auch durch den Tätowierer selber. Bei unzureichender Desinfektion besteht außerdem das Risiko für eine Übertragung von Viren wie Hepatitis- oder HI-Viren. Vielleicht wird es ja doch nur ein Temptoo, ein temporäres Tattoo, das mit Henna auf die Haut aufgemalt wird?
Problem Arschgeweih
Ach, und falls es gar nicht um ein Tattoo, sondern gar um ein Piercing an ausgefallener Stelle geht, so erfahren Sie im Beitrag „Achtung, frisch gestochen! Gesundheitsrisiken durch Piercings und Tattoos“, welche Komplikationen möglich sind und wie langwierig die Heilung sein kann. Hier finden Sie ganz bestimmte Argumente, den Filius vom Zungenpiercing abzubringen.
Für das Problem „Arschgeweih“ empfehle
ich Ihnen unser Interview mit dem Dermatologen Dr. Arne Gerber. Er gibt Tipps, wie
man ein Tattoo wieder entfernen kann. Mittels Laser ist das möglich, von einer
chemischen Tattooentfernung mit Milchsäure rät er aber ab.
Neuen Anwendungsgebiete für Dextromethorphan
Und einen ganz spannenden pharmakologischen Beitrag muss ich Ihnen auch noch ans Herz legen: „Vom Antitussivum zum Antidiabetikum - Dextromethorphan weist den Weg für neue Ansätze in der Diabetestherapie“. Dextromethorphan als Antitussivum kennt man ja, dass es häufig auch von Jugendlichen missbraucht wird, da es euphorische und psychotische Zustände induzieren kann, ist auch nicht neu, aber Dextromethorphan könnte auch als Antidiabetikum in die Schlagzeilen gelangen: Als N-Methyl-D-Aspartat-Rezeptor-Antagonist verstärkt es bei Typ-2-Diabetikern die Insulinsekretion und kann den Blutzuckerspiegel verbessern.
Auch sehr lesenswert finde ich den Überblick über das Gesundheits- und Apothekenwesen der Schweiz. Die Umstände dort sind widrig: selbstdispensierende Ärzte, Drogerien, die OTC-Arzneimittel abgeben dürfen, sinkende Erträge aus dem rezeptpflichtigen Segment. Trotzdem erhalten die Apotheker in der Schweiz Anerkennung durch die Kunden, Unterstützung durch die Politik und auch noch Honorar von den Versicherungen! Wie das möglich ist, erfahren Sie im Beitrag „Nicht für alles ein Rezept - Das Gesundheits- und Apothekenwesen in der Schweiz – ein Überblick“.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen der DAZ!
DAZ-Redakteurin Dr. Carolina Kusnick
1 Kommentar
tattoo expertise
von Philipp Merz am 16.06.2016 um 18:10 Uhr
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