Neue Festbeträge

Apotheken drohen Lagerwertverluste

Hamburg - 21.06.2016, 09:00 Uhr

Apotheken bekommen nicht immer einen Lagerwertverlustausgleich vom Hersteller. (Foto: Sket)

Apotheken bekommen nicht immer einen Lagerwertverlustausgleich vom Hersteller. (Foto: Sket)


Mit den neuen Festbeträgen zum 1. Juli drohen wieder einmal Lagerwertverluste für Apotheken. Der Hamburger Apothekerverein hat seine Mitglieder daran erinnert, das Lager zu optimieren.

Zum 1. Juli wurden neue Arzneimittel-Festbeträge beschlossen. Außerdem werden zum 1. Juli Festbeträge für bestehende Gruppen angepasst. Darauf machte der Hamburger Apothekerverein in seinem jüngsten Rundschreiben aufmerksam. Abhängig davon, ob die betroffenen Hersteller ihre Preise auf den neuen Festbetrag absenken oder nicht, bedeutet dies Mehrkosten für die Kunden oder führt zur Gefahr von Lagerwertverlusten für die Apotheken. Um mögliche Lagerwertverluste zu vermeiden, rät der Hamburger Apothekerverein den Apotheken, ihr Lager für die betroffenen Wirkstoffe zu optimieren. Denn die Hersteller seien nicht zum Verlustausgleich verpflichtet. 

Gemäß dem Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins wird es neue Festbeträge für die Antipsychotika Paliperidon und Risperidon sowie für die H1-Antihistaminika Azalastin, Bilastin, Desloratadin, Ebastin, Fexofenadin, Levocetirizin, Mizolastin, Rupatadin und Terfenadin geben. Außerdem würden die Festbeträge für folgende Festbetragsgruppen angepasst: Alpha-Rezeptorenblocker, Beta2-Sympathomimetika (inhalativ oral), Glukokortikoide (inhalativ nasal), niedermolekulare Heparine, Protonenpumpenhemmer, selektive Serotonin-5HT1-Agonisten, selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, Serotonin-5HT1-Antagonisten, Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten mit Hydrochlorothiazid und Kombinationen von Glukokortikoiden mit langwirksamen Beta2-Sympathomimetika. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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