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Nach über 50 Jahren
NRW entschuldigt sich bei Contergan-Opfern
Das Land hat nicht genug getan, nachdem die Nebenwirkungen bekannt geworden waren: Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens entschuldigte sich am Mittwoch bei den Betroffenen. Laut einer Studie waren die Behörden überfordert.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat bei den Opfern des Contergan-Skandals in den 1960er Jahren um Entschuldigung gebeten. Das Land hätte mutiger, hartnäckiger und schneller handeln müssen, nachdem das Ausmaß der Schäden durch das Arzneimittel des Pharmakonzerns Grünenthal bekannt geworden sei, sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) am Mittwoch bei einer Diskussionsrunde mit Contergan-Geschädigten in Düsseldorf. „Dass das Land das nicht getan hat, dafür möchte ich mich bei den Opfern, Eltern und den Betroffenen entschuldigen.“
„Wie David gegen Goliath, so extrem unterschiedlich war das Potenzial agieren zu können, damals verteilt zwischen den Behörden“, sagte Gesundheitsministerin Steffens. „Das Unternehmen war gegenüber der Verwaltung haushoch überlegen.“ Der Umgang der Verwaltung mit dem Contergan-Skandal sei aber „verheerend“ gewesen. „Es berührt und beschämt mich, was in diesem Land mit den Opfern all die Jahre geschehen ist.“ Vor vier Jahren hatte Grünenthal erstmals bei den Opfern um Entschuldigung gebeten.
Anerkennung und Unterstützung
Mehrere Opfer hatten zuvor den Wunsch nach einer Anerkennung der Versäumnisse geäußert. „Es geht uns um Entschuldigungen auf jeder Ebene, die möglich ist“, sagte die Contergan-Geschädigte Sabine Börnemann-Pflanz. Auch Betroffenenverbände hatten hierzu aufgerufen.
Am vergangenen Freitag hatte Steffens bereits gesagt, dass die Landesbehörden sich beim Contergan-Skandal nach damaligen Normen nicht rechtswidrig verhalten haben. Dabei bezog sie sich auf eine wissenschaftliche Untersuchung, die vergangene Woche vorgestellt wurde.
Politik und Behörden seien seinerzeit überfordert gewesen, sagte der Studienautor, Niklas Lenhard-Schramm. So habe es unter anderem keine rechtlichen Vorschriften zum Verbot von Arzneimitteln gegeben. Auch gab es kein arzneimittelrechtliches staatliches Zulassungsverfahren.
Steffens betonte, es gebe eine gesellschaftliche Verantwortung, die Betroffenen auch heute noch in ihren jetzigen Lebensbedingungen zu unterstützen. Von den tausenden Geschädigten leben noch etwa 2.400 Betroffene, rund 800 von ihnen in Nordrhein-Westfalen.
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