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Bundesapothekerkammer
Das neue Berufsbild der Apotheker steht
Die Bundesapothekerkammer hat ein aktualisiertes Berufsbild für Apotheker verabschiedet. In dem 24-seitigen Dokument sind erneuerte Aufgaben der Apotheker in ihren verschiedenen Tätigkeitsbereichen beschrieben – von der öffentlichen und Krankenhausapotheke über die Industrie und Lehre bis hin zur Wehrpharmazie.
„Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.“ Mit diesen Worten, die den § 1 der Bundes-Apothekerordnung wörtlich wiedergeben, beginnt „Das Berufsbild der Apothekerin und des Apothekers“. Dieses hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) jetzt beschlossen.
Dieser einleitende Satz stand auch am Anfang des Entwurfs, den eine Arbeitsgruppe der BAK unter der Leitung von BAK-Vizepräsident Thomas Benkert im vergangenen Jahr erarbeitet hat. Im November 2015 stellte sie diesen Entwurf zur Diskussion: Interessierte Apotheker konnten ihn auf einer eigens eingerichteten Plattform abrufen und online kommentieren.
Immerhin mehr als 1200 Diskussionsbeiträge und Kommentare gingen ein – fast so viele wie bei der zuvor schon geführten Leitbild-Diskussion, die ins Perspektivpapier „Apotheke 2030“ mündete. Dann folgte die Auswertung durch die Arbeitsgruppe. Sie bewertete die Vorschläge und ließ sie in den Entwurf des Berufsbilds einfließen. Es folgte eine Abstimmung mit den Apothekerkammern der Länder. Am 16. Juni hatte die BAK-Mitgliederversammlung das letzte Wort.
Grundlage für neue Approbationsordnung
Benkert ist überzeugt: „Wir haben mit dem Berufsbild alle wesentlichen Tätigkeitsfelder systematisch erfasst und damit die Grundlage für die anstehende Diskussion über eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker geschaffen.“
Das neue Berufsbild berücksichtigt, dass jeder fünfte Apotheker heute außerhalb einer öffentlichen Apotheke arbeitet. Es verdeutlicht die besonderen pharmazeutischen Leistungen, die der Apotheker in seinen wichtigsten Tätigkeitsbereichen erbringt. Dazu gehören neben den öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken insbesondere die pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, die Bundeswehr, die öffentliche Gesundheitsverwaltung, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.
Auch der Gesetzgeber justiert nach
Auch der Gesetzgeber hatte kürzlich durch eine Änderung der Bundes-Apothekerordnung das Berufsbild der Apotheker weiter gefasst. Anlass gab die EU-Richlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Im Zuge des vierten AMG-Änderungsgesetzes, das in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet werden soll, justierte er nochmals nach. Die ABDA hatte diese Änderungen begrüßt. Die nun bzw. künftig in § 2 Abs. 3 BApO genannten pharmazeutischen Tätigkeiten, finden sich in ähnlicher Weise auch im BAK-Berufsbild wieder – allerdings geht dieses selbstverständlich sehr viel weiter. So umfasst nach dem BAK-Berufsbild der Versorgungsauftrag des Apothekers beispielsweise auch Gesundheitsförderung und präventive Leistungen.
4 Kommentare
Berufsbild
von Alexander Zeitler am 23.06.2016 um 23:58 Uhr
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Kein ernstzunehmendes, erkennbar spezielles "Berufsbild Apotheker".
von Wolfgang Müller am 23.06.2016 um 17:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: QP
von sven gallinat am 24.06.2016 um 7:40 Uhr
Berufsbild, ein Bild wie viele
von Heiko Barz am 23.06.2016 um 16:20 Uhr
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