Brandenburg kürzt ABDA-Beiträge um die Hälfte
Es gibt nichts Gutes zu berichten aus Berlin
Der Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg, Jens Dobbert, ist keiner, der die Arbeit der ABDA widerspruchslos abnickt – schon gar nicht, wenn er überzeugt ist, dass sie die Interessen der Apotheker nicht ausreichend vertritt. In seinem Bericht anlässlich der Kammerversammlung am 29. Juni in Potsdam nahm daher die Berufspolitik auf Bundesebene breiten Raum ein. „Es gibt nicht viel Gutes aus Berlin zu berichten“, so Dobbert.
Für die versammelten Apotheker listet Dobbert einige Beispiele auf, wo die Berliner Standesvertretung aus seiner Sicht versagt: etwa die Stellungnahme eines ABDA-Sprechers gegenüber DAZ.online zur Barrierefreiheit. Dass diese für die allermeisten Apotheken noch nie ein Problem gewesen sei, sieht man in Brandenburg anders.
Oder: Die PharmCHF-Studie, in die 3,6 Millionen Euro aus den Apotheker-Kassen flossen. Diese habe von vorherein keine sinnvolle Zielsetzung gehabt. Für Dobbert eine ebensolche Geldverschwendung, wie die zwei Millionen, die der ABDA-Haushaltsentwurf für das kommende Jahr für die Cyrano-Imagekampagne vorsieht. Höchst unzufrieden ist der Kammerpräsident auch mit dem Umgang der ABDA mit dem Thema Lieferengpässe. Die ABDA verwiese stets auf Äußerungen des Bundesgesundheitsministeriums und werde selbst nicht aktiv.
Brandenburg zahlt nur noch die Hälfte, Haushalt abgelehnt
Angesichts dieser und weiterer von Dobbert aufgeführter Beispiele will die LAK Brandenburg nun ein deutliches Signal nach Berlin senden: Sie beschloss, „den ABDA-Beitrag vorerst um die Hälfte zu kürzen, um eine Interessenvertretung für die Mehrheit der berufstätigen Apotheker zu erreichen“. Vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen gab es – doch die breite Mehrheit stand klar hinter ihrem Präsidenten und dem Vorstand, der sich die Formulierung des Beschlusses zuvor nicht leicht gemacht hatte, wie Mitglieder betonten.
Fraglich ist, wie die ABDA auf die Beitragskürzung reagieren wird. Auch darüber hat man in der Kammer schon nachgedacht. Angst vor einem Ausschluss hat Brandenburg nicht. Ihr beratender Rechtsanwalt Berndt Keßler wies darauf hin, dass die Satzung der ABDA den Ausschluss eines Mitgliedes nicht regelt – damit hebt sie sich von den allermeisten anderen Vereinen ab. Unter welchen Voraussetzungen ein Ausschluss erfolgen kann und in welchem Verfahren – all dies ist bei der ABDA gänzlich unklar. Wollte sie die Brandenburger Kammer tatsächlich ausschließen, müsste dies sicherlich ein Gericht prüfen. Will die ABDA zu einer so drastischen Maßnahme nicht greifen, kann sie versuchen über ein Mahnverfahren die ausstehenden Beiträge einzutreiben. Konsequenzen, die die Kammer offensichtlich nicht fürchtet. Ohnehin sei man nur ein vergleichsweise kleiner Beitragszahler in der ABDA, hieß es auf der Versammlung.
Ebenso wichtig dürfte sein, dass die LAK Brandenburg am morgigen Donnerstag in Berlin gegen den Haushaltsentwurf der ABDA stimmen will. Vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass es für die meisten der 34 Mitgliedsorganisationen auch im kommenden Jahr wieder eine Beitragserhöhung gibt. Die ABDA plant zudem, einen eigenen Nachrichtenkanal einzurichten, um über Entwicklungen im Apothekenwesen zu berichten. Auch die Kammer Nordrhein hatte schon angekündigt, unter diesen Voraussetzungen dem ABDA-Haushalt nicht zustimmen zu können.
Dobbert betonte aber auch: „Wir wollen keine Schwächung der ABDA, sondern eine von allen Mitgliedsorganisationen getragene Vertretung auf Bundesebene und eine effektive Verwendung der Beiträge unserer Mitglieder“. Auch eine Abschaffung der ABDA ist für Dobbert kein Thema – wenngleich er sich eine Stärkung der Bundesapothekerkammer wünscht. Er betonte nochmals das Anliegen, das er mit dem Beschluss verfolge: Es solle ein Zeichen gesetzt werden, dass auf Bundesebene einiges zu überdenken ist. Und: Er hoffe, dass andere Mitgliedsorganisationen die Unzufriedenheit ihrer Kollegen aufgreifen. „So kann unser Beruf wieder erstrebenswert und pharmazeutisch werden.“, so Dobbert.