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Apotheken-A
ABDA will Nicht-Verbandsmitglieder zur Kasse bitten
In Berlin tagt zur Stunde die ABDA-Spitze und entscheidet über den ABDA-Haushalt für 2017. Winken die Mitgliedsorganisationen den Haushaltsentwurf durch, könnte die Nutzung des Apotheken-A für alle Apotheker, die nicht Verbandsmitglied sind, kostenpflichtig werden. Die ABDA will einen Juristen einstellen, der sich um die Eintreibung der Gebühren kümmert.
Das patentgeschützte Heiligtum des Apothekerstandes
Das rote Apotheken-A gehört seit Jahrzehnten zum Heiligtum des Apothekerstandes. Es ist das „Erkennungszeichen schlechthin für öffentliche Apotheken“, schreibt die ABDA auf ihrer Internetseite. Für die Apotheker ist das Apotheken-A die zentrale Wiedererkennungs-Marke, die gleichzeitig auch für eine hohe Versorgungsqualität stehen soll. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich dieses Zeichen daher patentieren lassen. Der Verband ist Inhaber aller Markenrechte an dem Wort- und Bildzeichen des Apotheken-A.
Für die Nutzung des Apotheken-A gibt es beim DAV sogar eine eigene Markensatzung. Auf drei Seiten ist haargenau festgeschrieben, wie das rote Zeichen genutzt werden darf. Es muss alleine stehen und darf nicht mit anderen Logos kombiniert werden. Auch die möglichen Farbtöne sind genau festgelegt. Die Markensatzung enthält auch sehr genaue Regeln darüber, wer das Apotheken-A verwenden darf. Grundsätzlich sind dies alle Mitgliedsorganisationen des DAV, also die Landesapothekerverbände. Hinzu kommen die ABDA, die Bundesapothekerkammer, die Landesapothekerkammern sowie alle Sub-Unternehmen der Apothekerorganisationen, also beispielsweise die genossenschaftlich organisierten Großhändler.
Apothekeninhaber müssen auch heute schon Verbandsmitglied sein, wenn sie das Apotheken-A ohne zusätzliche Bewilligung nutzen wollen. Apotheker, die nicht im Verband angemeldet sind, müssen eine schriftliche Erlaubnis beim DAV oder bei ihrem Verband beantragen. In der Regel funktioniert das problemlos. Laut Markensatzung „kann“ der DAV oder einer seiner Mitgliedsverbände auch heute schon eine Lizenzgebühr von Nicht-Verbandsmitgliedern verlangen. Ein flächendeckendes Gebührensystem gibt es bislang aber noch nicht. Das soll sich bald ändern.
5 Kommentare
Jurist für Eintreibungen
von Silke Hans am 01.07.2016 um 7:18 Uhr
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Schmarotzer
von Dieter Dosquet am 30.06.2016 um 19:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Apotheken-A
von Volker König am 01.07.2016 um 9:32 Uhr
Echte Sorgen
von Barbara Buschow am 30.06.2016 um 13:23 Uhr
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AW: echte Sorgen
von Gregor Huesmann am 30.06.2016 um 17:58 Uhr
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