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BMG zu pharmazeutischen Dienstleistungen
Erst einmal nur Modellversuche für Apotheker
Mehrere Aufsichtsbehörden sind der Meinung, dass es für Versorgungsangebote der Apotheker mit pharmazeutischen Dienstleistungen keine rechtliche Grundlage gibt. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Bedenken bereits zugestimmt. Gegenüber DAZ.online erklärt ein Ministeriumssprecher, was für Apotheker möglich ist – und was nicht.
Ein neues wirtschaftliches Standbein der Apotheker
Es geht um die „Einkommensquelle der Zukunft“ für die Apotheker. Die gesamte ABDA-Spitze hat es sich zum Ziel gesetzt, den Pharmazeuten neben der Packungsabgabe ein zweites finanzielles Standbein zu verschaffen. Immer häufiger bieten die Landesapothekerverbände, in seltenen Fällen auch die Landesapothekerkammern, Versorgungsmodelle im Bereich der Medikationsberatung an – in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse.
Schon zwei Mal hat im vergangenen Jahr eine Aufsichtsbehörde aber dazwischengefunkt: In Bayern musste ein Projekt zwischen dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) und der AOK Bayern gestoppt werden, weil das Gesundheitsministerium die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag vermisste. Ähnlich könnte es schon bald dem ersten bundesweit ausgehandelten Beratungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der Techniker Krankenkasse ergehen: Das Bundesversicherungsamt (BVA) erklärte gegenüber DAZ.online, dass das Medikationsmanagement nicht im Sozialgesetzbuch V stehe. Die Kassen dürften Versichertengelder aber ausschließlich für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Ausgaben ausgeben.
BMG: Erst ARMIN zu Ende bringen
Seit Monaten lobbyiert die ABDA für eine Gesetzesänderung. Die Apotheker wollen einen für sie wichtigen Paragrafen im SGB V ändern. Dieser Paragraf sieht bislang „ergänzende Verträge“ zwischen Kassen und Apothekern vor. Der Gesetzestext lässt allerdings offen, über welche Leistungen solche ergänzenden Verträge abgeschlossen werden können. Die Behörden meinen, dass Modelle zur Medikationsberatung nicht dazu gehören. Die ABDA fordert daher, die pharmazeutischen Dienstleistungen wörtlich in diesen Paragrafen aufzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Ob die Politik das auch will, ist mehr als fraglich. Gegenüber DAZ.online lässt das BMG durchblicken, dass die Apotheker ihre Medikationsberatungen vorerst in Modellversuchen ausprobieren sollen. Auf die Frage, ob das Ministerium weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sehe, sagte ein Sprecher: „Mit Paragraf 64a besteht eine geeignete gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung von AMTS-Projekten. Darüber hinaus bestehende Projekte sind zunächst wissenschaftlich zu evaluieren, um Erkenntnisse für eine zukünftige flächendeckende Umsetzung zu gewinnen.“
3 Kommentare
ARMIN - Wunsch oder Trauma?
von Heiko Barz am 05.07.2016 um 10:15 Uhr
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AMTS in der Miniapotheke
von Andreas Grünebaum am 04.07.2016 um 18:33 Uhr
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Dienstleistungen
von Alexander Zeitler am 04.07.2016 um 18:18 Uhr
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