BMG zu pharmazeutischen Dienstleistungen

Erst einmal nur Modellversuche für Apotheker

Berlin - 04.07.2016, 12:30 Uhr

Keine Änderung geplant: Ein BMG-Sprecher erklärt gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker pharmazeutische Dienstleistungen erst einmal in Modellversuchen erproben sollen. Ein Hoffnungsschimmer könnten neue Verhandlungen mit den Krankenkassen sein. (Foto: dpa)

Keine Änderung geplant: Ein BMG-Sprecher erklärt gegenüber DAZ.online, dass die Apotheker pharmazeutische Dienstleistungen erst einmal in Modellversuchen erproben sollen. Ein Hoffnungsschimmer könnten neue Verhandlungen mit den Krankenkassen sein. (Foto: dpa)


Mehrere Aufsichtsbehörden sind der Meinung, dass es für Versorgungsangebote der Apotheker mit pharmazeutischen Dienstleistungen keine rechtliche Grundlage gibt. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat diesen Bedenken bereits zugestimmt. Gegenüber DAZ.online erklärt ein Ministeriumssprecher, was für Apotheker möglich ist – und was nicht.

Ein neues wirtschaftliches Standbein der Apotheker

Es geht um die „Einkommensquelle der Zukunft“ für die Apotheker. Die gesamte ABDA-Spitze hat es sich zum Ziel gesetzt, den Pharmazeuten neben der Packungsabgabe ein zweites finanzielles Standbein zu verschaffen. Immer häufiger bieten die Landesapothekerverbände, in seltenen Fällen auch die Landesapothekerkammern, Versorgungsmodelle im Bereich der Medikationsberatung an – in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse. 

Schon zwei Mal hat im vergangenen Jahr eine Aufsichtsbehörde aber dazwischengefunkt: In Bayern musste ein Projekt zwischen dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) und der AOK Bayern gestoppt werden, weil das Gesundheitsministerium die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag vermisste. Ähnlich könnte es schon bald dem ersten bundesweit ausgehandelten Beratungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und der Techniker Krankenkasse ergehen: Das Bundesversicherungsamt (BVA) erklärte gegenüber DAZ.online, dass das Medikationsmanagement nicht im Sozialgesetzbuch V stehe. Die Kassen dürften Versichertengelder aber ausschließlich für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Ausgaben ausgeben.

BMG: Erst ARMIN zu Ende bringen

Seit Monaten lobbyiert die ABDA für eine Gesetzesänderung. Die Apotheker wollen einen für sie wichtigen Paragrafen im SGB V ändern. Dieser Paragraf sieht bislang „ergänzende Verträge“ zwischen Kassen und Apothekern vor. Der Gesetzestext lässt allerdings offen, über welche Leistungen solche ergänzenden Verträge abgeschlossen werden können. Die Behörden meinen, dass Modelle zur Medikationsberatung nicht dazu gehören. Die ABDA fordert daher, die pharmazeutischen Dienstleistungen wörtlich in diesen Paragrafen aufzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Ob die Politik das auch will, ist mehr als fraglich. Gegenüber DAZ.online lässt das BMG durchblicken, dass die Apotheker ihre Medikationsberatungen vorerst in Modellversuchen ausprobieren sollen. Auf die Frage, ob das Ministerium weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf sehe, sagte ein Sprecher: „Mit Paragraf 64a besteht eine geeignete gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung von AMTS-Projekten. Darüber hinaus bestehende Projekte sind zunächst wissenschaftlich zu evaluieren, um Erkenntnisse für eine zukünftige flächendeckende Umsetzung zu gewinnen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

ARMIN - Wunsch oder Trauma?

von Heiko Barz am 05.07.2016 um 10:15 Uhr

"ARMIN"- das Feigenblatt der Pharmazie?
Bundesweit würde Die Deutsche APOTHEKE kollabieren, wenn sowas wie Armin flächendeckend eingeführt würde.
Unter derzeitiger Bedingung ist das finanziell jedoch nicht tragbar.
Die Ersten, die aus der Phalanx freudiger Befürworter von ARMIN ausscheren würden, wären die KKassen und Gesundheitspolitiker.
Aus der Sphäre der Gesundheitspolitik ist schon jetzt zu vernehmen, die AMTS Kriterien wären schon ausreichend mit der in der Apothekenbetriebsordung festgelegten Beratungsgebühr abgegolten. Dieser politische Absolutismus beweist einmal mehr die Instinktlosigkeit derjenigen, die 'Alles ' in bester Qualität abverlangen, aber nicht bereit sind, irgendeinen Betrag für diese AMTS Höchstleistung zu zahlen.

Auffällig ist, bei der Verschiebung der Problemfelder, das die lang diskutierte Neuberechnung von BtM-und Rezepturgebühr, Nachtdienstpauschale und Apo-Honorar vollständig aus der Beratungsebene verschwundenen ist.
Das aber hat Methode, wie oft erleben wir, dass ein Problem mit mit einem anscheinend wichtigeren überdeckt und verdrängt wird.

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AMTS in der Miniapotheke

von Andreas Grünebaum am 04.07.2016 um 18:33 Uhr

Ich stell mir das mal genüsslich vor: in einer vielbeschworenen "Land-" oder Besser "Ortsteil-" Apotheke, wo bereits zuvor nur eine Apothekerin nebst Helferin mit eingeschränkten Öffnungszeiten das Zepter schwang, wird nun AMTS eingeführt. Daraufhin die Helferin zum Kunden "Entschuldigens, aber die Frau Apothekerin ist gerade im Beratungsgespräch und es wird ca. eine halbe Stunde dauern. Ihr Aspirin gegen ihre Kopfschmerzen geb ich Ihnen derweil schon mal vorab mit, denn sie wollen ja nicht so lange warten! Falls Probleme auftreten, können sie ruhig nach der Mittagspause wieder anrufen!"

Wer den Glockenschlag noch nicht gehört hat: eine beratungsorientierte Vergütung wäre möglich - siehe Beispiel Niederlande - wenn man von etwa 1/3 der derzeitigen Apothekendichte in Deutschland ausginge. OTC würde dann über die flächendeckend vorhandenen Märkte (dm, Rossmann, REWE etc.) abgedeckt. Auf dem platten Land gäbe es neben den regionalen Versorgungszentren mit Ärzten und Apotheken noch den Versandhandel.
Wer das möchte, soll die Hand heben!

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Dienstleistungen

von Alexander Zeitler am 04.07.2016 um 18:18 Uhr

Ohne Vergütung gibts eben KEINE weiteren Dienstleistungen.

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