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Fehlender §27a-Vermerk
Retaxfalle künstliche Befruchtung
Arzneimittel wie Puregon oder Gonal werden häufig im Rahmen
einer künstlichen Befruchtung auf Basis von § 27a SGB V verordnet. 50 Prozent
des Preises müssen die Patienten dann in der Apotheke selber zahlen. Fehlt der ärztliche Hinweis auf § 27a, sorgt dies oft für Unsicherheiten bei der
Abrechnung.
Stuttgart – 04.07.2016, 13:00 Uhr

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