Fehlender §27a-Vermerk

Retaxfalle künstliche Befruchtung

Arzneimittel wie Puregon oder Gonal werden häufig im Rahmen einer künstlichen Befruchtung auf Basis von § 27a SGB V verordnet. 50 Prozent des Preises müssen die Patienten dann in der Apotheke selber zahlen. Fehlt der ärztliche Hinweis auf § 27a, sorgt dies oft für Unsicherheiten bei der Abrechnung.