Beratungs-Quickie

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus

München / Stuttgart - 14.07.2016, 09:20 Uhr

Weil der Urin von Diabetikern süß schmeckt, war dies früher eine bewährte Methode zur Diagnose und auch namensgebend von Diabetes mellitus – der „honigsüßen Harnruhr”. (Foto: Dani Vincek / Fotolia)

Weil der Urin von Diabetikern süß schmeckt, war dies früher eine bewährte Methode zur Diagnose und auch namensgebend von Diabetes mellitus – der „honigsüßen Harnruhr”. (Foto: Dani Vincek / Fotolia)


Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über Insulin Fertigpens und Lanzetten für eine ältere Dame, die an Diabetes mellitus leidet.

Formalien-Check

Die Kundin möchte ihr Rezept einlösen und auch den Blutzucker messen lassen, da sie das Rezept nur kurz vom Arzt geholt hat. 

Darf nicht zusammen: Arzneimittel und Hilfsmittel auf einem Rezept.

Verordnet sind 6 x 3 Insulin Lantus® SoloStar® Fertigpens und 100 Stück Microlet® Lanzetten.

Die gleichzeitige Verordnung von Arzneimitten und Hilfsmitteln auf einem Rezept ist nicht erlaubt. Die Belieferung von Hilfsmitteln ist nur dann möglich, wenn die Apotheke dem Hilfsmittelliefervertrag mit dem jeweiligen Kostenträger beigetreten ist. Die Apotheke muss für die Lanzetten ein neues Hilfsmittelrezept anfordern. Dieses muss im Statusfeld sieben gekennzeichnet sein, die Diagnose und – bei Hilfsmitteln zum Verbrauch – den Versorgungszeitraum enthalten. Auf der vorliegenden Verordnung ist das Hilfsmittel zu streichen, und die Apotheke beliefert hier das Arzneimittel.

Aut idem ist nicht angekreuzt. Ist ein anderes Arzneimittel als das verordnete Insulin-Präparat Rabattartikel, sollten pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden. Preisgünstige Importe wären zu beachten, sind jedoch nicht vorhanden. Abzugeben ist eine Packung Lantus® SoloStar® mit fünf Fertigpens zu je 3 ml, Packungsgröße N1. Das Arzneimittel muss im Kühlschrank gelagert werden. Gerade bei sommerlichen Temperaturen empfiehlt sich der Transport in einer Kühltasche.

Das nachgereichte Rezept ist mit 100 Stück Microlet® Lanzetten zu beliefern. Statt der PZN ist die Verordnung mit der entsprechenden Hilfsmittelnummer zu bedrucken. Lanzetten für Stechhilfen zur Blutentnahme zählen zur Produktgruppe 21 (Messgeräte für Körperzustände/-funktionen). Die Kundin muss den Erhalt der Lanzetten mit ihrer Unterschrift auf der Rückseite des Hilfsmittelrezeptes bestätigen.

Die Kundin ist von der Zuzahlung befreit. Liegt keine Befreiung vor, beträgt die Zuzahlung für Hilfsmittel zum Verbrauch zehn Prozent des Verkaufspreises und maximal zehn Euro pro Monatsbedarf aller zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel. Es gibt keine Mindestzuzahlung.

Ab Ausstellungsdatum ist das vorliegende Rezept einen Monat gültig. Die nachgereichte Hilfsmittelverordnung ist ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage gültig.



Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Dieser Kommentar wurde von der Redaktion aufgrund eines Verstoßes gegen die allgemeinen Verhaltensregeln gelöscht.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.