Kabinettsbeschluss

Registrierkassen müssen ab 2020 manipulationssicher sein

Berlin - 14.07.2016, 17:35 Uhr

Auch in Apotheken müssen Kassen künftig vor Maniputlationen geschützt sein – Steuerbetrug soll so vermieden werden. (Foto: Kzenon / Fotolia)

Auch in Apotheken müssen Kassen künftig vor Maniputlationen geschützt sein – Steuerbetrug soll so vermieden werden. (Foto: Kzenon / Fotolia)


Die Bundesregierung will Manipulationen bei Registrierkassen, wie sie auch in Apotheken genutzt werden, erschweren. Jetzt kann der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren gehen, den Finanzminister Wolfgang Schäuble initiiert hatte. Das Bundeskabinett beschloss ihn am 13. Juli.

Der Entwurf für das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ hatte eine lange Vorlaufzeit. Doch nun hat das Bundeskabinett den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zugestimmt.  

Ziel des Gesetzes ist, nachträgliche Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zu verhindern. So haben bislang Anbieter von Kassensystemen Software mitgeliefert, mit deren Hilfe der Kassenumsatz am Abend um einen vorgegebenen Prozentsatz nachträglich reduziert werden konnte. Dem soll das neue Gesetz nun einen Riegel vorschieben. 

Drei wesentliche Maßnahmen

Vorgesehen sind insbesondere drei Schutzmechanismen: Zum einen müssen elektronische Aufzeichnungssysteme zukünftig durch eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ geschützt sein. Dabei wird kein bestimmtes System vorgeschrieben. Die Anbieter müssen aber eine Zertifizierung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nachweisen. Zum anderen soll eine unangekündigte Kassen-Nachschau eingeführt werden. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, dass „die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung (...) während der üblichen Geschäfts-  und Arbeitszeiten“ die  Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten dürfen, „um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können“. Als dritte wesentliche Maßnahme können Verstöße wie zum Beispiel das Nicht-Vorhandensein der vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtung als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.  

Laut Gesetzentwurf müssen die Kassensysteme ab 2020 die technischen Voraussetzungen für eine „Manipulationsfestigkeit“ erfüllen. Eine Übergangsfrist bis Ende 2022 gilt für ältere Modelle, die den bisherigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und „bauartbedingt nicht aufrüstbar sind“.  

ABDA begrüßt Pläne grundsätzlich

Das Gesetz muss jetzt noch Bundestag und Bundesrat passieren. Dabei sind Änderungen möglich. Die ABDA hatte sich in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf offen für die neuen Regelungen gezeigt. Sie wies allerdings darauf hin, dass umfassende Dokumentationspflichten geschaffen werden, „die den Archivierungsaufwand in den Apothekenbetrieben massiv ausweiten“. Zudem mahnte  sie an, dass das Vertrauensverhältnis der Patienten zum Apotheker geschützt bleiben müsse.  


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2 Kommentare

Wir dürfen gespannt sein

von Andreas P. Schenkel am 14.07.2016 um 19:11 Uhr

Bezogen auf alle manipulationssicher-Kassen-verpflichtete Betriebe wie auch auf Apotheken im Speziellen: Wir werden sehen, ob dies dem Fiskus wirklich wesentlich mehr Einnahmen bringt. Diejenigen, die manipulieren, werden leichter erwischt, klar. Gut so!

Alle anderen, also höchstwahrscheinlich fast alle anderen, können von Finanzprüfern nicht mehr mit absurd hohen Hinzuschätzungen gepiesackt und geschröpft werden, da die kaufmännischen Abschlüsse per Order de Gesetzgeber-Mufti ja absolut fälschungssicher sind, also die totale fiskalische Wahrheit widerspiegeln, folglich unanzweifelbar sein müssen! Ob das unter'm Strich dem Fiskus also viel bringen wird?

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Kassenumsatz nachträglich reduzieren?

von Armin Spychalski am 14.07.2016 um 18:17 Uhr

Ernstgemeinte Frage: Wer macht denn sowas? Mich kotzt es an, wenn wieder einmal alle unter Generalverdacht gestellt werden. Nur weil ein paar verirrte Geister ihren Beruf derart missbrauchen. Und ich meine nicht nur die beteiligten Apotheker.

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