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Fördert Homöopathie die Selbstheilung?
Hevert streitet beim Bundesgerichtshof um Werbeaussagen
In zweiter Instanz hatte das Oberlandesgericht Koblenz einige Werbeaussagen von Hevert als irreführend angesehen. Der Homöopathika-Hersteller zieht nun gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof. Wird dieser die Aussage zulassen, dass homöopathische Präparate die Selbstheilung fördern?
Für Hevert war es eine bittere Niederlage: Anders als in erster Instanz hatte das Oberlandesgericht Koblenz Ende Januar entschieden, dass einige Werbeangaben zu Calmvalera® und Sinusitis® irreführend sind. Das Gericht sah Unterlagen von Hevert nicht als ausreichenden Nachweis für die Aussagen an – und ließ auch keine Revision zu. Hiergegen hat die Pharmafirma inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt und diese fristgerecht begründet, wie Hevert auf Nachfrage schreibt.
In der Beschwerde will das Unternehmen gegen alle Werbeverbote aus dem Urteil vorgehen – „insbesondere aber gegen das Verbot der Aussage ‚homöopathische Arzneimittel (hier: Calmvalera Hevert) fördern die Selbstheilungskräfte‘“, erklärt ein Firmensprecher gegenüber DAZ.online. Die Aussage ist für das Unternehmen von zentraler Bedeutung. Es hatte versucht, unter anderem mit der Veröffentlichung „ABC der Homöopathie“ des Zentralvereins Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) diese Behauptung zu belegen – doch nach Ansicht des Gerichts handelt es sich hier nicht um einen ausreichenden Nachweis.
Nicht schnell und effektiv
„Wir haben eine Stärkung der Selbstheilungskräfte beansprucht, weil wir der Auffassung waren, dass dies ein allgemein anerkanntes Prinzip ist, wie die Homöopathie überhaupt wirkt“, sagte der Apotheker Rainer Mersinger gegenüber DAZ.online.
Doch das Gericht sah nur die Werbeaussagen als gerechtfertigt an, die direkt den Anwendungsgebieten entsprechen, die vom BfArM genehmigt worden waren. Bei Sinusitis® verbot es beispielsweise das Versprechen, es helfe „schnell und effektiv“ gegen Schnupfen – bei Calmvalera® die Aussage, es sei eine „effektive Unterstützung bei Schlafstörungen“.
Wie wird der BGH reagieren?
Offen bleibt, ob der BGH die Beschwerde annehmen wird. „Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nicht zuverlässig zu beurteilen“, erklärt Hevert selber – da sie davon abhängen, inwieweit die über den Einzelfall hinausgehenden Argumente für eine Revision des Urteils vom Gericht als berechtigt angesehen werden. Die Pharmafirma rechnet mit einer Beratung des zuständigen Senats in der ersten Jahreshälfte 2017.
4 Kommentare
Fördert Homöopathie die Selbstheilung?
von Dr. Edmund Berndt am 18.07.2016 um 20:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Reputationsverlust?
von Christian Becker am 19.07.2016 um 7:37 Uhr
Selbstheilungskräfte
von Ulli Maas am 18.07.2016 um 13:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Nichts zu Gold machen....
von TeslaDriver am 18.07.2016 um 11:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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