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Entlassmanagement
ADKA-Verbands-Vize warnt vor neuen Bürokratie-Hürden
Für die Umsetzung eines sektorenübergreifenden Entlassmanagements aus dem Krankenhaus befürchtet Frank Dörje nichts Gutes. Der erste Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker kritisiert, dass es zu überbordender Bürokratie kommen wird - und zusätzlichem Aufwand für Ärzte-Schulungen.
In einer Kolumne für den Melsunger Fachverlag Bibliomed wird Frank Dörje, erster Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), deutlich: Für die Umsetzung des Entlassmanagements sei wenig Praktikables beschlossen worden: Demnach soll ein Krankenhausarzt künftig, bevor er einem Patienten bei Entlassung ein Medikament verschreibt, zunächst einmal prüfen, ob diese Verordnung zwingend erforderlich ist. Diese Prüfung müsse zudem mit einer von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zertifizierten Software vorgenommen werden. Dörje warnt in diesem Zusammenhang vor einem enormen Schulungsaufwand für die Klinikärzte.
Mit seiner Kritik bezieht sich der Verbands-Vize auf die aktuellen Bestimmungen zur Neuregelung des Entlassmanagements im Rahmen des GKV VSG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz erlaubt, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Arzneimittel und ambulante Leistungen verordnen und eine Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen.
Die Verschreibung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher mit wenigen Ausnahmen niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Dadurch konnte es bei der Entlassung aus der Klinik zu Versorgungslücken kommen, etwa wenn die betreuende ambulante Praxis zum Entlassungstermin schon geschlossen war. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) war beauftragt worden, Regelungen zu treffen. Das Thema ist seit Monaten zwischen den Vertragsparteien heftig umstritten.
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